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Steuern & Finanzen

Geldscheine und im Hintergrund das Rathaus Leinfelden
Foto: Stockfotos-MG/Adobe Stock

Der Haushalt ist der Finanzplan der Stadt. Er legt fest, wie viel Geld die Stadt einnimmt und wofür sie es ausgibt: für Kitas und Schulen, Straßen, Kultur, Sport und vieles mehr.

Der Gemeinderat beschließt den Haushalt. Leinfelden-Echterdingen plant immer für zwei Jahre gleichzeitig. Das nennt man Doppelhaushalt. Nach Ablauf eines Jahres zeigt der Jahresabschluss, wie viel tatsächlich eingenommen und ausgegeben wurde.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Informationen zu Steuern und Abgaben.

Aktuelles

Doppelhaushalt 2027/2028 eingebracht Am 20. Oktober 2026 haben Oberbürgermeister Otto Ruppaner und Kämmerin Marie Lock den Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 in den Gemeinderat eingebracht. Den Entwurf und die Haushaltsreden finden Sie unter der Rubrik Haushalt. Der Gemeinderat soll den Haushalt am 26. Januar 2027 beschließen.

Häufige Fragen

Wer beschließt den Haushalt?

Die Kämmerei stellt den Entwurf auf, Oberbürgermeister und Kämmerin bringen ihn im Herbst in den Gemeinderat ein. Die Fraktionen nehmen in ihren Haushaltsreden Stellung und stellen Anträge. Nach den Beratungen in den Ausschüssen beschließt der Gemeinderat den Haushalt im Januar. Anschließend prüft ihn das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsicht. Die Stadt macht die Haushaltssatzung öffentlich bekannt und legt den Haushaltsplan aus.

Warum schwanken die Gewerbesteuereinnahmen so stark?

Die Gewerbesteuer hängt vom Gewinn der Unternehmen vor Ort ab. Konjunktur, Nachzahlungen oder Erstattungen aus Vorjahren können die Einnahmen von Jahr zu Jahr im mehrere Millionen Euro verändern.

Was ist die Kreisumlage?

Alle Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen zahlen einen Anteil ihrer Finanzkraft an den Kreis. Damit finanziert er zum Beispiel Sozialleistungen, Kliniken, Berufsschulen und den Nahverkehr.

Was ist der Unterschied zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt?

Der Ergebnishaushalt zeigt den Ressourcenverbrauch eines Jahres – inklusive Abschreibungen. Er ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Der Finanzhaushalt zeigt die tatsächlichen Zahlungen, auch für Investitionen und Kredite (Cashflow).

Kann ich mich an der Haushaltsplanung beteiligen?

Anregungen können Sie jederzeit an die Fraktionen im Gemeinderat richten.

Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte

Hier finden Sie Abschlüsse der vergangenen Jahre sowie die Beteiligungsberichte. Die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2017 befinden sich aktuell noch in der Aufstellung.

Jahresabschlüsse

Beteiligungsberichte

Steuern & Abgaben

Die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer bestimmt der Gemeinderat über den Hebesatz. 

Gewerbesteuer

Unternehmen mit einem Gewerbebetrieb in Leinfelden-Echterdingen zahlen Gewerbesteuer an die Stadt. Sie ist die wichtigste eigene Einnahme der Stadt. Freie Berufe wie Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen sowie die Land- und Forstwirtschaft zahlen keine Gewerbesteuer.

Aktueller Hebesatz: Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt seit dem Jahr 2017 unverändert 390 %. Der Gemeinderat legt ihn seit 2025 in gesonderter Hebesatzsatzung fest.

Vorauszahlungen: Die Gewerbesteuer wird vorab in vier Raten gezahlt: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist in der Regel der letzte Bescheid. Wenn das Jahr abgeschlossen ist, rechnet die Stadt genau ab.

Ändert sich Ihr Gewinn deutlich, beantragen Sie bitte eine Anpassung der Vorauszahlungen. Legen Sie dazu eine aktuelle Gewinnschätzung bei.

Grundsteuer

Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung besitzt, zahlt Grundsteuer an die Stadt. Mit dem Geld finanziert die Stadt Aufgaben für alle, zum Beispiel Straßen, Schulen und Kinderbetreuung.

Es gibt zwei Arten:

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen
  • Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke, also auch Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbegrundstücke

Aktuelle Hebesätze

Steuer Hebesatz gültig ab
Grundsteuer A 310 % 2017
Grundsteuer B 195 % 1. Januar 2026

Der Gemeinderat legt die Hebesätze seit dem Jahr 2025 in gesonderter Hebesatzsatzung fest. Den Hebesatz für die Grundsteuer B hat er am 19. Mai 2026 rückwirkend zum 01.01.2026 beschlossen.

So wird die Grundsteuer berechnet

Seit 2025 gilt in Baden-Württemberg ein neues Recht. Für die Grundsteuer B zählen nur die Größe des Grundstücks und der Bodenrichtwert. Das Gebäude spielt keine Rolle.

Die Berechnung hat drei Schritte:

  1. Grundsteuerwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (Stand 1. Januar 2022). Das Finanzamt stellt ihn fest.
  2. Steuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille. Bei Grundstücken, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, sind es 0,91 Promille. Auch diesen Betrag legt das Finanzamt fest.
  3. Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz der Stadt. Diesen Betrag berechnet die Stadt.

Beispiel: Ein Wohngrundstück hat 500 m². Der Bodenrichtwert beträgt 600 € pro m².

  • Grundsteuerwert: 500 m² × 600 €/m² = 300.000 €
  • Steuermessbetrag: 300.000 € × 0,91 Promille = 273 €
  • Grundsteuer pro Jahr: 273 € × 195 % = 532,35 €

Die Bodenrichtwerte sind in die Datenbank Boris-BW eingestellt und können dort abgerufen werden:

Zu Boris-BW

Wer ist wofür zuständig?

Thema zuständig
Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Grundsteuerwert Finanzamt
Steuermessbetrag Finanzamt
Eigentümerwechsel erfassen Finanzamt (meldet ihn an die Stadt)
Hebesatz, Grundsteuerbescheid, Zahlung Stadt Leinfelden-Echterdingen
Stundung, Ratenzahlung, Erlass Stadt Leinfelden-Echterdingen

Wichtig: Wenn Sie den Grundsteuerwert oder den Messbetrag für falsch halten, legen Sie Einspruch beim Finanzamt ein. Ein Widerspruch bei der Stadt kann diese Werte nicht ändern. Die Frist beträgt jeweils einen Monat ab Erhalt des Bescheids.

Die Gemeinde ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids vom Finanzamt gebunden. Wenn die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag in Ihren Grundsteuerbescheid richtig übernommen hat, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid in der Regel erfolglos und der Widerspruch wird von der Gemeinde kostenpflichtig zurückgewiesen.

Wird oder wurde ein Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt, ist die Steuerschuld weiterhin fristgerecht zu bezahlen. Soweit ein Einspruch oder ein Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.

Wann wird die Grundsteuer fällig?

Nach § 52 LGrStG wird die Grundsteuer in vier gleichen Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Ausnahmen:

  • Beträgt die Grundsteuer im Jahr höchstens 15 €, ist sie in einer Summe am 15. August fällig.
  • Beträgt sie höchstens 30 €, ist sie je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August fällig.
  • Sie können die Steuer auch einmal im Jahr am 1. Juli zahlen. Dafür stellen Sie bis zum 30. September des Vorjahres einen Antrag.

So bezahlen Sie

Am einfachsten ist ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Stadt bucht dann jeden Termin pünktlich ab. Das Lastschriftmandat können Sie hier hinterlegen.

Häufige Fragen

Warum hat sich meine Grundsteuer seit 2025 verändert?

Seit 2025 gilt die neue Berechnung. Sie richtet sich nur nach Fläche und Bodenwert. Deshalb zahlen manche mehr und andere weniger als früher.

Ich habe dieses Jahr keinen neuen Bescheid bekommen. Muss ich trotzdem zahlen?

Ja. Ihr letzter Bescheid gilt weiter, bis sich etwas ändert. Bitte zahlen Sie zu den bekannten Terminen.

Ich habe ein Grundstück gekauft oder verkauft. Wer zahlt?

Grundsteuer zahlt, wer am 1. Januar eines Jahres Eigentümer ist. Der neue Eigentümer zahlt also ab dem folgenden Jahr. Das Finanzamt informiert die Stadt über den Wechsel. Eine andere Aufteilung im Kaufvertrag gilt nur zwischen Käufer und Verkäufer.

Darf meine Vermieterin oder mein Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?

Ja. Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Ich kann gerade nicht zahlen. Was kann ich tun?

Melden Sie sich bitte vor dem Fälligkeitstag bei uns. Wir prüfen dann eine Stundung oder Ratenzahlung.