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Gutachterausschuss

Nach dem Baugesetzbuch ist jede Kommune zur Bildung eines Gutachterausschusses verpflichtet. Aufgabe und Ziel ist es, Grundstückswerte und sonstige Werte zu ermitteln. Federführend ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses als Teil des Baurechtsamtes.

Freie Baufläche nach Erledigung der Abbrucharbeiten

Die Gutachter werden vom Gemeinderat auf vier Jahre bestellt. Die Amtsperiode des aktuellen Gutachterausschusses ist von 1. März 2020 bis 29. Februar 2024. Er berät in nichtöffentlicher Sitzung – und beschließt mit Stimmenmehrheit.

Dort wird auch die sogenannte Kaufpreissammlung geführt, die alle Bewegungen des örtlichen Immobilienmarktes erfasst – jährlich sind das rund 600 Verträge. Diese Sammlung ermöglicht es, in regelmäßigen Intervallen Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung relevante Daten (über Wohnungseigentum oder Marktanpassungsfaktoren) abzuleiten.

Wertgutachten und Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Aufgrund eines großen und bereits längere Zeit währenden Personalengpasses im Bereich der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und eines damit verbundenen erheblichen Arbeitsrückstands, den wir nicht so schnell abbauen können, ist es momentan nicht möglich, Gutachten zu erstellen und Anträge auf die Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu bearbeiten. Wir bedauern diesen Umstand sehr und möchten Ihnen hiermit empfehlen, ein entsprechendes Gutachterbüro mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Unter nachfolgendem Link finden Sie z. B. bei der IHK Stuttgart eine Liste von freien Gutachtern für die Bewertung von Immobilien, die in Ihrer Sache für Sie tätig werden können.

www.svv.ihk.de

Hinweis: Bitte tippen Sie hier im Feld „Suchbegriff“ das gewünschte Sachgebiet ein (z.B. Bewertung von Immobilien) und bei „Postleitzahl/Ort“ den gewünschten Ort (z. B. 70771 oder Leinfelden-Echterdingen). Dann bitte auf den blauen Button „Finden“. Es wird Ihnen eine Vorschlagsliste für Sachverständige mit diesem Sachgebiet mit Telefon und Email angezeigt.