Stuttgart 21 am Landesflughafen
Am Flughafen ist ein neuer Bahnknoten entstanden, der Fern-, Regional- und S-Bahnzüge bündelt und auch den Standort Leinfelden-Echterdingen weiter aufwerten wird. Zeitgleich mit der schrittweisen Inbetriebnahme des neuen Durchgangbahnhofs von Stuttgart soll auch der neue Fernbahnhof am Flughafen in Betrieb gehen.
Die Panoramabahnstrecke soll bis zur vollständigen Inbetriebnahme des neuen Durchgangbahnhofs in Betrieb bleiben. Die Gäubahn fährt voraussichtlich so lange über die Panoramabahn in den alten Kopfbahnhof. Die Sperrpausenbelastung für die Fahrgäste wird im Jahr 2026 noch einmal deutlich steigen.

Die Anbindung des neuen Bahnhofs am Flughafen erfolgt über den sogenannten Fildertunnel. Als überörtliches Projekt lag die Planung die Projekte außerhalb der Planungshoheit der Stadt und wurde über ein Planfeststellungsverfahren nach Eisenbahnrecht realisiert.
Das Planfeststellungsverfahren wurde seiner Zeit in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA) aufgeteilt, Unterabschnitt 1.3a (ICE-Trasse mit Flughafenanschluss) und 1.3b (Gäubahnführung). Für die Führung der Gäubahn wurden verschiedene Varianten diskutiert. Während die Planungen und Arbeiten zu Unterabschnitt 1.3a mit der Eröffnung des Fernbahnhofs am Flughafen abgeschlossen sein werden, wird der Ausbau der Gäubahnstrecke die Stadt Leinfelden-Echterdingen noch weiter beschäftigen.
Der rund 9,5 Kilometer lange Fildertunnel wird Ende 2026 in Betrieb genommen.

Video: Verkehrsdrehscheibe am Flughafen – Stuttgart 21 erschließt die Filder
Die Anbindung der Gäubahn an den Flughafenknoten befindet sich noch im Planfeststellungsverfahren. Die Deutsche Bahn hatte ursprünglich eine Anbindung der Gäubahn über die S-Bahn-Strecke durch die Stadt an den Flughafen geplant. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat Einwendungen gegen diese Planungen erhoben und mithilfe mehrerer Gutachten und Stellungnahmen die Auswirkungen auf den Betrieb der S-Bahn und die Lärmbelastung des Stadtgebiets untersucht.
Die im Auftrag der Stadt Leinfelden-Echterdingen durchgeführte Betriebssimulation der ursprünglichen Antragslösung konnte nachweisen, dass mit einer deutlichen Verschlechterung der Betriebsqualität für die S-Bahn-Linien sowie teilweise hohen Verspätungen für Fern- und Regionalzüge zu rechnen wäre. Dies führte zu Planänderungen und einer Teilung des Planfeststellungsabschnitts in die Unterabschnitte 1.3a (ICE-Trasse mit Flughafenanschluss) und 1.3b (Gäubahnführung).
Pfaffensteigtunnel
Das Planfeststellungsverfahren 1.3b wurde inzwischen von der Deutschen Bahn zurückgezogen. Mit dem Pfaffensteigtunnel soll die Anbindung anstatt über die Bestandsstrecken der S-Bahn über einen Neubautunnel erfolgen.
Der Pfaffensteigtunnel soll die Gäubahn, die von der Strecke 4860 auf Höhe der Autobahnanschlussstelle Sindelfingen-Ost abzweigt, mit dem Flughafen Stuttgart und der Neuen Messe Stuttgart verbinden und dann über die Neubaustrecke (NBS) Stuttgart-Ulm und den Fildertunnel zum neuen Durchgangsbahnhof führen. Mit einer Länge von rund 10,8 Kilometern wird der Bau einer der längsten Eisenbahntunnel Deutschlands auf den Fildern geplant.
Webseite „Pfaffensteigtunnel“ des DB Bahnprojekts Stuttgart Stuttgart–Ulm
Die Anbindung der Gäubahn an den Flughafen wurde aus dem Großprojekt Stuttgart 21 herausgelöst. Der Pfaffensteigtunnel ist Teil des Projekts Gäubahnausbau (ABS/NBS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH).
Die Deutsche Bahn plant den Baubeginn der Hauptmaßnahmen für 2026. Mit einer Bauzeit von mindestens sechs Jahren soll die Inbetriebnahme Ende 2033 realisiert werden. Das Planfeststellungsverfahren wurde in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt.

Im Wesentlichen erfolgt die Unterteilung in einen Abschnitt mit mehrheitlich unterirdischen Anlagen (PFA1) und einen Abschnitt mit oberirdischen bzw. in offener Bauweise zu errichtenden Anlagen (PFA2). Die Unterlagen zum Abschnitt Nord PFA1 – Pfaffensteigtunnel, geschlossene Bauweise, wurden im April 2024 beim zuständigen Eisenbahnbundesamt eingereicht.
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat beim zuständigen Eisenbahnbundesamt zum PFA1 folgende Stellungnahme eingereicht:


