Öffentliche Auslegung Bebauungsplanverfahren „Nördlich der Bunsenstraße (09-05-02)“, Stadtteil Musberg
I. Beschlussgrundlage
Der Gemeinderat der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Nördlich der Bunsenstraße“ (09-05-02), Stadtteil Musberg, gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan „Nördlich der Bunsenstraße“ (09-05-02) wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Da es sich um einen kleingebietlichen Bebauungsplan i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB handelt, gelten die Eingriffe i.S.d. § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als erfolgt oder zulässig. Eine Eingriff-Ausgleichsregelung ist deshalb nicht erforderlich. Relevante umweltbezogene Belange sind jedoch weiterhin zu ermitteln, zu bewerten und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die städtebauliche Gesamtabwägung einzustellen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 15.09.2025. Es gilt die Begründung vom 15.09.2025.
II. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs mit örtlichen Bauvorschriften ist im folgendem Lageplanausschnitt dargestellt:

III. Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet nördlich der Bunsenstraße ist ein ehemals gewerblich genutzter Standort, der aufgrund struktureller Veränderungen nicht mehr marktgängig ist. Vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden akuten Wohnungsmangels im Ballungsraum Stuttgart besteht die Notwendigkeit, diese innerstädtische Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen. Durch die Umwandlung in ein Wohngebiet kann zusätzlicher Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden und die Innenentwicklung gestärkt werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in einem urbanen Umfeld. Dabei sollen unterschiedliche Wohnungsangebote entstehen, die auch sozial geförderten Wohnraum einschließen, um eine soziale Durchmischung zu gewährleisten. Städtebaulich soll ein Quartier entstehen, das sich in die Umgebung einfügt, eine klare städtebauliche Ordnung bietet und durch eine kompakte Bauweise eine effiziente Flächennutzung sicherstellt.
Darüber hinaus verfolgt die Planung das Ziel, die Freiräume aufzuwerten und den öffentlichen Raum durch landschaftsplanerische Gestaltung zu qualifizieren. Die Schaffung wohnungsnaher Aufenthaltsbereiche sowie eine angemessene Stellplatzversorgung tragen zur Funktionalität und zur Lebensqualität des neuen Quartiers bei. Insgesamt soll so ein Beitrag zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung geleistet werden.
Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung einer angemessenen Erschließung und Stellplatzversorgung. Durch die Integration zusätzlicher Besucherstellplätze im öffentlichen Straßenraum und auf den Vorhabengrundstücken wird auf die Bedürfnisse der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner ebenso eingegangen wie auf die Belange der Nachbarschaft.
Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten:
Durch die städtebauliche Neuordnung entstehen klar definierte Baukörper, die eine eigenständige Adressbildung an der Bunsenstraße ermöglichen und zugleich den Übergang zur bestehenden Wohnbebauung herstellen.
Die Baukörper werden so angeordnet und dimensioniert, dass sie sich in das Umfeld einfügen und gleichzeitig eine angemessene Dichte zur Realisierung der notwendigen Wohneinheiten gewährleisten.
Die vorhandenen Freiräume werden qualifiziert, der angrenzende Grünzug aufgewertet und in das Quartier integriert. Damit entsteht ein wohnungsnahes Angebot für Erholung und Aufenthalt, das auch ökologischen und klimatischen Anforderungen Rechnung trägt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6.280 m² (ca. 0,63 ha).
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bebauungsplan „Nördlich der Bunsenstraße“, Pustal Landschaftsökologie und Planung, 06.12.2024
 - Verkehrsgutachten „Neubebauung Bunsenstraße“, Bernard Gruppe ZT GmbH, 14.04.2025
 - Schalltechnischer Untersuchung zum Bebauungsplan „Nördlich der Bunsenstraße“, SoundPLAN GmbH, 12.06.2025
 - Verbal-argumentatives stadtklimatisches Gutachten zum Bebauungsplan „Nördlich der Bunsenstraße“, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, März 2025
 - Besonnungsstudie „Grundstück Strenger“, Lohmeyer GmbH, August 2025
 - Geotechnischer Bericht „Neubauprojekt Bunsenstraße“, Institut Dr. Haag, 15.08.2022
 - Ingenieurgeologische Stellungnahme-Versickerungsversuch „Bunsenstraße 7+9“, Institut Dr. Haag, 09.09.2024
 - Überflutungsnachweis „Bunsenstraße 7-9“, Ingenieurbüro Spieth, 05.06.2025
 
IV. Organisatorische Hinweise
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Satzung der örtlichen Bauvorschriften, der Entwurf der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
Montag, den 03. November 2025 bis einschließlich Freitag, den 05. Dezember 2025- je einschließlich-
öffentlich aus.
Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung – Bebauungsplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit“ bereitgestellt. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme ebenfalls im Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 11 im Planungsamt 1. OG (Zugang zum Aufzug im rückwertigen Bereich des Rathauses) vor. Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Plans besteht zu folgenden Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Erklärungen zur Niederschrift können beim zuständigen Sachbearbeiter/-in abgegeben werden.
V. Verfahrensrechtliche Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Stadt nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens die Stellungnahmen von Bürger/-innen personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen bzw. Stellungnahmen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
| Typ | Name | Datum | Größe | 
|---|---|---|---|
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        Entwurf Textteil.pdf (PDF, 261,8 KB) | 03.11.2025 | 261,8 KB | 
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        Verkehrsgutachten.pdf (PDF, 1,3 MB) | 03.11.2025 | 1,3 MB | 
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        Ueberflutungsnachweis.pdf (PDF, 4,3 MB) | 03.11.2025 | 4,3 MB | 
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        Artenschutzrechtliche Relevanzpruefung saP .pdf (PDF, 3 MB) | 03.11.2025 | 3 MB | 
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        Abwaegungstabelle.pdf (PDF, 2 MB) | 03.11.2025 | 2 MB | 
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        Lageplan zum Auslegungsbeschluss.pdf (PDF, 3,2 MB) | 03.11.2025 | 3,2 MB | 
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        Schalltechnische Untersuchung.pdf (PDF, 6,4 MB) | 03.11.2025 | 6,4 MB | 
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        Versickerungsversuch.pdf (PDF, 2,7 MB) | 03.11.2025 | 2,7 MB | 
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        Entwurf Begruendung.pdf (PDF, 3,2 MB) | 03.11.2025 | 3,2 MB | 
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        Klimaoekologie.pdf (PDF, 3 MB) | 03.11.2025 | 3 MB | 
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        Besonnungsstudie.pdf (PDF, 6,3 MB) | 03.11.2025 | 6,3 MB | 
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        Entwurf Planteil.pdf (PDF, 792,5 KB) | 03.11.2025 | 792,5 KB | 
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        Vorlage.pdf (PDF, 132,4 KB) | 03.11.2025 | 132,4 KB | 


