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Wahlschein- bzw. Briefwahlbeantragung

Personen, die für den Hauptwahltermin am 03.12.2023 Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten, sofern bei der Antragstellung nichts anderes angegeben wurde, für den Stichwahltermin automatisch Briefwahlunterlagen zugesandt. 

Sofern diesen Personen bis Donnerstag, 14.12.2023, keine Briefwahlunterlagen zugestellt worden sein sollten, wenden Sie sich bitte bis spätestens Freitag, 15.12.2023, 18 Uhr, an die Bürgerämter in Leinfelden oder Echterdingen, damit noch rechtzeitig vor dem Wahltermin Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden können.

Wer erst für den Stichwahltermin am 17.12.2023 Briefwahlunterlagen beantragen möchte, hat folgende Möglichkeiten:

  • online bis Sonntag, 10.12.2023, 23.59 Uhr, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder über folgendes Online-Formular, den folgenden Link „Wahlschein beantragen":
  • schriftlich (mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos per Brief) beim Bürgeramt Leinfelden, Marktplatz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen (bitte Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer angeben) oder
  • elektronisch (E-Mail) an: ba-leinfelden@le-mail.de oder ba-echterdingen@le-mail.de (bitte Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer angeben);
  • persönlich durch Vorsprache auf den Bürgerämtern Leinfelden oder Echterdingen.

Ab Montag, 11.12.2023 wird die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch persönliche Vorsprache auf den Bürgerämtern Leinfelden und Echterdingen empfohlen, da dann der rechtzeitige Zugang der Briefwahlunterlagen bei den Wählenden gewährleistet werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort die Briefwahl durchzuführen, so dass eine Rücksendung der Briefwahlunterlagen an das Wahlamt entfällt.

In den anderen Fällen müssen die Wählenden selbst für die rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe sorgen. Diese müssen bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, bei der auf den Wahlbriefen angegebenen Stelle – Rathaus Leinfelden, Marktplatz 1 – eingegangen sein.