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Stimmabgabe im Wahlraum

Zur Wahl im Wahllokal müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Beim Betreten des Wahlraums erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel. Den Stimmzettel müssen Sie in einer Wahlkabine im Wahlraum kennzeichnen.

Bei der Landtagswahl wird ohne Stimmzettelumschlag gewählt.

Bei der Landtagswahl haben Sie zwei Stimmen. Die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten/die Wahlkreiskandidatin und die Zweitstimme für eine Landesliste (Partei). Diese Stimmen geben Sie ab, indem Sie auf dem amtlichen Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen/Landelisten befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzen oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen geben, für welchen Wahlvorschlag/für welche Landesliste Sie sich entscheiden wollen.

Der so gekennzeichnete Stimmzettel ist in der Weise zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist, und in die Wahlurne zu werfen.