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Stettener Mountainbike-Trails in der Feinplanung

Das Projekt rund um die Mountainbike-Strecken im Stettener Forst geht in die nächste Planungsphase. Nach einem positiven Gemeinderatsbeschluss im Sommer steht nun die Feinplanung von drei ausgewählten Strecken an. Die Streckenauswahl hat im Rahmen der Machbarkeitsstudie stattgefunden und ist mit allen Akteurinnen und Akteuren  aus dem Forum abgestimmt. 

Ziel der Feinplanung ist es nun, diese ausgewählten Strecken durch die zuständigen Behörden genehmigen und damit für Mountainbiker legalisieren zu lassen. Dafür ist zunächst eine exakte Planung und Abstimmung der Streckenverläufe ebenso notwendig wie die Erarbeitung von konkreten Möglichkeiten, andere, illegale Mountainbike-Trails im Stettener Forst zu beruhigen. Auch weitere Aspekte wie die Auswahl eines geeigneten Betreibermodells und die Erarbeitung eines Beschilderungskonzepts sind Teil der Feinplanung. Das Projekt wird weiterhin von der Firma Tour Konzept begleitet. 

Zum Start hat Anfang Oktober 2022 eine gemeinsame Begehung mit der Arbeitsgruppe im Stettener Forst stattgefunden. Hierbei wurden die ausgewählten Strecken begangen, um mögliche Streckenverläufe gemeinsam zu diskutieren, abzuwägen und festzulegen. Als nächstes ist ein gemeinsamer Workshop der Arbeitsgruppe geplant, der sich ausführlich dem Thema Streckenberuhigung widmet. Wenn alle Fragen rund um die Ausgestaltung und den Betrieb der möglichen Mountainbike-Strecken geklärt sind, soll erneut ein Gemeinderatsbeschluss zur Genehmigung und der späteren Umsetzung eingeholt werden.

Erste gemeinsame Begehung im Stettener Forst

Die Machbarkeitsstudie zum Thema legale Mountainbike-Trails im Stettener Forst schreitet voran. Am 25. Oktober 2021 fand ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe „Streckenvorschläge“ im Stettener Forst statt. Ziel war es, bestehende Mountainbike-Trails zu besichtigen, vor Ort ins Gespräch zu kommen und erste Vorschläge für mögliche legale Trails zu diskutieren. Mit dabei waren Vertretungen der Mountainbike-Community, des Forstes und Naturschutzes, der Jäger, der Stadtverwaltung sowie des Schwäbischen Albvereins.

Eine Personengruppe bei einer Begehung im Wald
Foto: Stadt

„Wir freuen uns über die rege Teilnahme und die konstruktiven Diskussionen bei der gemeinsamen Begehung. Hier hat sich nochmal gezeigt, dass alle Beteiligten bereit sind, an einem Strang zu ziehen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.“ So Friederike Gaß, Projektleiterin vom beauftragten Planungsbüro.

Inzwischen haben weitere Begehungen mit der Arbeitsgruppe stattgefunden. Die Ergebnisse werden vom Planungsbüro Tour Konzept weiterentwickelt und mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt. Im nächsten Jahr sollen dann erste konkrete Ergebnisse und Vorschläge im Projekt begleitenden Forum präsentiert und abgestimmt werden.

Natur schützen und Spaß auf dem MTB haben

In jüngster Zeit sind die Forstbehörde und auch die Stadtverwaltung im Stettener Wald vermehrt auf Trails und Sprungschanzen aufmerksam geworden, auf denen Mountainbiker abseits ausgewiesener Wald- und Wanderwege querfeldein unterwegs sind. Dies allerdings ist nicht erlaubt, wie der Paragraph 37 des baden-württembergischen Landeswaldgesetzes besagt. Demnach dürfen Radfahrer nur auf Wegen über zwei Meter Breite fahren. Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport und Lernpfaden sowie abseits der Wege ist Radfahren nur auf speziell dafür ausgewiesenen Strecken erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld.

Landeswaldgesetz macht Vorgaben

Auf Basis des Landeswaldgesetzes sowie aus Haftungsgründen und wegen möglicher Unfallgefahr wurden im vergangenen Sommer illegal gebaute Hindernisse und Rampen zurückgebaut. Die Behörden bitten die Mountainbiker, sich im Interesse der Natur an die Regeln zu halten. Die Einschränkungen des Landeswaldgesetzes seien notwendig und sinnvoll, um Pflanzen zu schonen und wildlebende Tiere in ihrem Lebensraum und Rückzugsort nicht zu stören.

Wichtiger Lebensraum

Der Stettener Wald ist Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Schnell können Lebensräume bedrohter Arten von Bikern in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch können Reifenspuren bei Regen besonders in weichen, tonigen Böden Erosionsrinnen bilden und Schäden am Boden und Baumwurzelwerk nach sich ziehen. Das Fahren abseits von Wegen birgt ferner Gefahren für andere Waldbesucher, etwa durch den Begegnungsverkehr auf engen Pfaden oder die hohe Fahrgeschwindigkeit. Auch die Radfahrer selbst sind wegen abgestorbener, nicht mehr standsicherer Bäume und totem Astwerk abseits kontrollierter offizieller Wege hohen Risiken ausgesetzt.

Offen für offizielle Mountainbike-Strecke

Die Stadt LE hat jeden Waldbenutzer im Blick und legt dabei großen Wert auf ein friedliches Miteinander aller, die sich im Wald bewegen und diesen Naturraum genießen wollen – natürlich auch die Mountainbiker. Daher zeigt sich die Stadtverwaltung aufgeschlossen für Überlegungen, eine offizielle MTB-Strecke auszuweisen, an deren Ausgestaltung die Biker selbst, Spaziergänger und Wanderer, Jäger, Naturschützer, Forstwirtschaftsvertreter, Waldeigentümer oder ortsansässige Vereine mitwirken können. Das Ziel ist klar: größtmögliche Akzeptanz bei allen Beteiligten zu erhalten. Das Forstamt des Landkreises Esslingen hat bereits seine Unterstützung für diese Überlegungen signalisiert.

Bitte um Unterstützung

Es ist wichtig, dass die Beteiligten Vorort und alle Akteure des Waldes einschließlich der Grundstückseigentümer in einen konstruktiven Dialog kommen und gemeinsam mit den betroffenen Verbänden und Interessengruppen abgestimmte und angepasste Lösungen entwickeln. Für die Ausweisung einer legalen MTB-Strecke benötigen wir deshalb Ihre Unterstützung und Mitwirkungsbereitschaft. Falls Sie also Interesse haben, an der Ausweisung einer legalen MTB-Strecke mitzuwirken oder sich aktiv im Verein einzubringen, dann wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen, Herrn Manfred Lieb, Tel. 0711 1600-726, E-Mail: m.lieb@le-mail.de. Wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.