Sanierungsplanung Musberg
Die Entwicklung der Ortsmitte Musberg geht in die nächste Phase. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung im März 2026 beauftragt, die Vorbereitungen für eine Investoren- Architekten-Auswahl zu treffen.
Nach dem kürzlichen einstimmigen Beschluss des Gremiums erfolgt nun der nächste Schritt: die Einleitung des Konzeptvergabeverfahrens. Im Mittelpunkt stehen dabei das Rathaus- Areal und das Ritter-Areal, die beide innerhalb des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Musberg“ liegen. Ziel ist, städtebauliche Missstände zu beseitigen, innerörtliche Potenzialflächen neu zu ordnen und die Ortsmitte nachhaltig zu stärken. Grundlage hierfür bildet ein städtebaulicher Rahmenplan, der verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten für die beiden Areale untersucht hat.
Wohnungen statt Rathaus
Für das Rathaus-Areal ist eine Neuordnung des Grundstücks mit der Entwicklung eines attraktiven Wohnstandorts vorgesehen. Das ehemalige Rathaus soll abgebrochen und neu bebaut werden. Das ortsbildprägende historische Schulhaus soll saniert und neu genutzt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Das Ritter-Areal nimmt eine wichtige Rolle für das soziale und kulturelle Leben in Musberg ein. Dort steht der Erhalt des ortsbildprägenden Ensemblecharakters im Vordergrund. Ziel ist es, tragfähige Nutzungen zu entwickeln, die langfristig zu einem lebendigen Dorfleben beitragen. Dabei sind sowohl Wohnnutzungen als auch gemeinschaftliche Angebote vorgesehen.
Drei Lose für die Entwicklung
Das Verfahrensgebiet wird in drei eigenständige, aber miteinander verknüpfte Bereiche aufgeteilt:
- Los 1 – Rathaus: Neubebauung des ehemaligen Rathausgrundstücks mit Wohnnutzung und gegebenenfalls ergänzenden verträglichen Nutzungen.
- Los 2 – Schule: Erhalt und Sanierung des historischen Schulhauses sowie Integration in ein neues Gesamtkonzept.
- Los 3 – Ritter: Entwicklung des Ritter-Areals unter Wahrung seines prägenden Charakters mit Raum für Wohnen und gemeinschaftliche Nutzungen.
Insbesondere die Lose Rathaus und Schule sollen als zusammenhängendes Quartier entwickelt werden.
Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Investoren-Architekten-Auswahlverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt. Zunächst können sich Bewerbergemeinschaften aus Investoren und Architekturbüros für die einzelnen Lose bewerben. Auf Grundlage von Erfahrung und Referenzen werden pro Los vier bis maximal sieben Teilnehmer für die zweite Verfahrensstufe ausgewählt. Diese erarbeiten anschließend städtebauliche, architektonische und freiraumplanerische Konzepte. Bewertet werden unter anderem die Qualität der Architektur, die städtebauliche Einbindung, die Erschließung, die Nutzungsverteilung sowie die Umsetzbarkeit der Vorschläge.
Entscheidung durch den Gemeinderat
Die eingereichten Entwürfe werden von einem Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, des Gemeinderats sowie externen Fachleuten aus Architektur, Städtebau und Landschaftsplanung beurteilt. Die Vorprüfung übernimmt das Büro OR-Plan. Für jedes Los spricht das Bewertungsgremium eine Vergabeempfehlung aus. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat. Anschließend sollen Kaufverträge mit den ausgewählten Investoren abgeschlossen werden.
Da die Grundstücke im Sanierungsgebiet liegen, erfolgt der Verkauf zu einem gutachterlich ermittelten Festpreis. Ein Wettbewerb über unterschiedliche Kaufpreisangebote ist daher nicht vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Investoren die Möglichkeit, ihre Konzepte weiter auszuarbeiten und bis zur Genehmigungsreife zu entwickeln.


