Öffentliche Bekanntmachung der 5. Wahl des Jugendgemeinderats
Leinfelden-Echterdingen ruft seine junge Bevölkerung zur Mitgestaltung auf: Im Dezember wird der fünfte Jugendgemeinderat gewählt. Die Onlinewahl bietet Jugendlichen die Chance, zwei Jahre lang ihre Ideen einzubringen und die Kommunalpolitik mitzuprägen.

- Wahlzeitraum: Vom 7. bis 11.12.2026, 12 Uhr, findet die fünfte Wahl der Jugendgemeinderäte in Leinfelden-Echterdingen statt. Dabei sind 12 Jugendgemeinderäte für zwei Jahre zu wählen. Es findet eine Mehrheitswahl als Onlinewahl statt.
- Wahlberechtigung: Wahlberechtigt und wählbar sind alle Jugendlichen, die am ersten Wahltag, dem 7. Dezember 2026, zwischen 14 und 21 Jahre alt, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Leinfelden-Echterdingen gemeldet und kein Mitglied des Gemeinderats Leinfelden-Echterdingen sind.
- Bewerbungen/Wahlvorschläge: Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 25. Oktober 2026 bei der Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats, Amt für Schulen, Jugend und Vereine, Neuer Markt 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen, schriftlich eingereicht werden.
Ein Wahlvorschlag muss enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift des Bewerbers sowie ein Lichtbild.

