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Wichtige Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht

Der Bundestag hat am 19.1.2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Einer der Kernpunkte der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit, das heißt, dass die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung künftig nicht mehr aufgegeben werden muss.

Die für die Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland werden außerdem verkürzt, sodass in Zukunft ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt grundsätzlich ausreichend ist. Außerdem wird es für Gast- und Vertragsarbeiter Erleichterungen im Hinblick auf die erforderlichen Sprachkenntnisse und der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland geben.

Bitte beachten Sie: Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens steht (Stand 25.1.2024) noch nicht fest. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes dürfte frühestens Mitte Mai 2024 zu rechnen sein. Das Standesamt Leinfelden-Echterdingen bittet darum, dies zu berücksichtigen, insbesondere mit der Stellung hiervon betroffener Einbürgerungsanträge abzuwarten, bis das geänderte Gesetz in Kraft getreten ist.