Vandalismus an Wahlplakaten: Angriff auf die Demokratie
Beschädigte oder zerstörte Wahlplakate sind kein Kavaliersdelikt. Wer Plakate mutwillig entfernt oder zerstört, macht sich laut
§ 303 des Strafgesetzbuches der Sachbeschädigung schuldig und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Besonders gravierend ist der Fall, wenn die Plakate gezielt entfernt werden, um die politische Meinungsbildung zu beeinflussen.
Die Stadt ruft zu Respekt vor der Wahlwerbung auf; die Polizei rät außerdem, Schäden zu melden. Die Wahlplakate mögen nur aus Papier und Plastik bestehen – sie sind jedoch ein wichtiger Teil des demokratischen Prozesses. Wer sie zerstört, greift direkt die freie Meinungsäußerung an.

