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Vandalismus an Wahlplakaten: Angriff auf die Demokratie

Beschädigte oder zerstörte Wahlplakate sind kein Kavaliersdelikt. Wer Plakate mutwillig entfernt oder zerstört, macht sich laut 
§ 303 des Strafgesetzbuches der Sachbeschädigung schuldig und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Besonders gravierend ist der Fall, wenn die Plakate gezielt entfernt werden, um die politische Meinungsbildung zu beeinflussen.

Die Stadt ruft zu Respekt vor der Wahlwerbung auf; die Polizei rät außerdem, Schäden zu melden. Die Wahlplakate mögen nur aus Papier und Plastik bestehen – sie sind jedoch ein wichtiger Teil des demokratischen Prozesses. Wer sie zerstört, greift direkt die freie Meinungsäußerung an.