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Befragung zum Mikrozensus

Auch im Jahr 2024 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt, teilt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mit. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltebefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.

Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Pro Woche werden über ganz Baden-Württemberg verteilt mehr als 1.000 Haushalte befragt. 

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt mehrstufig über ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Zunächst werden die zu befragenden Anschriften festgelegt. Von den Statistischen Landesämtern geschulte und betreute Erhebungsbeauftragte ermitteln dann vor Ort anhand der Briefkästen bzw. Klingelschilder die Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude. 

Die Haushalte in den ausgewählten Gebäuden werden dann vom Statistischen Landesamt angeschrieben und um die Erteilung der Auskünfte mittels einer Online-Erhebung gebeten. Alternativ stehen auch Papierfragebögen oder telefonische Befragungen zur Verfügung. Die volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewählten Gebäude sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes für sich und minderjährige Haushaltsmitglieder auskunftspflichtig. Zur Durchsetzung der Auskunftspflicht können Zwangsgelder verhängt werden. Ausgewählte Haushalte werden in der Regel vier Mal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen direkt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711/641-2565 in Verbindung setzen. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter mikrozensus.de abrufbar.