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Ausländerbehörde informiert vorübergehend Schutzbedürftige aus der Ukraine

In folgendem Informationsblatt in den Sprachen Deutsch, Russisch, Ukrainisch und Englisch informiert die Ausländerbehörde betreffende Personen über die neue Rechtslage hinsichtlich der Fortgeltung bestehender Aufenthaltstitel:

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