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Aus Rücksicht auf die Mitmenschen: Hunde an die Leine

Leider häufen sich erneut Klagen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich durch das Verhalten und Auftreten von Hundehaltern mit ihrem Hund bedroht fühlen. Um den Spaziergang, aber auch den Schulweg nicht zum ständigen Ärgernis werden zu lassen, sind gegenseitige Rücksichtnahme und Entgegenkommen gefordert. 

Hunde sind auf öffentlichen Straßen, Märkten, Haltestellen, Straßenfesten, auf dem Bundeswanderweg, auf der Spielwiese Echterdingen und an der Grillstelle Stetten an der Leine zu führen. So ist das auch in § 14 Abs. 4 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Leinfelden- Echterdingen geregelt.

Die Stadtverwaltung appelliert daher wiederholt an alle Hundebesitzer, ihre Hunde anzuleinen, insbesondere im direkten Aufeinandertreffen mit Kindern, älteren Menschen oder anderen Hundehaltern. Hierzu wird nochmals auf den § 14 Abs. 1 und 3 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung hingewiesen, wonach Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird. 

Hundehalter, die auf ihren Hund nicht durch Zuruf einwirken können, müssen diesen stets an der Leine halten (§ 14 Abs. 3 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung). Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.