Gemeinderat billigt Verwendung von Sondervermögen
Die Stadt kann ab sofort auf ein festes Förderbudget in Höhe von rund 23 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zugreifen. Baden-Württemberg erhält über einen Zeitraum von zwölf Jahren rund 13,1 Milliarden Euro vom Bund. Davon sind etwa 8,77 Milliarden Euro für die Kommunen vorgesehen. Das Land weist jeder Kommune ein festes Budget zu – für Leinfelden-Echterdingen also genau diese 23 Millionen Euro.
Mehr Verantwortung für Kommunen
Das Förderverfahren wurde dabei deutlich vereinfacht, was jedoch eine hohe Eigenverantwortung bedeutet. Die Stadt muss sicherstellen, dass sämtliche Maßnahmen und Rechnungen den Förderkriterien entsprechen. Das Land prüft
mindestens fünf Prozent der abgeschlossenen Maßnahmen stichprobenartig. Werden dabei Fehler festgestellt, müssen die Fördermittel einschließlich Zinsen zurückgezahlt werden. Maßnahmen können noch bis zum 31. Dezember
2036 angemeldet werden. Der Abschluss der Projekte muss spätestens bis zum 31. Dezember 2042 erfolgen.
Fördermittel frühzeitig abrufen
Ziel der Stadtverwaltung ist es jedoch, die Fördermittel möglichst frühzeitig abzurufen. Jeder Euro, der früher zur Verfügung steht, reduziert den Kreditbedarf für den Doppelhaushalt 2027/2028 und trägt zur Senkung der Zinskosten bei. Deshalb konzentriert sich die Verwaltung vor allem auf Maßnahmen, deren Rechnungen bereits bezahlt wurden oder in den Jahren 2027 und 2028 anfallen. Für die Förderung hat die Verwaltung insgesamt zwölf Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro vorgeschlagen, was so auch vom Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen wurde.
Damit ist das der Stadt zugewiesene Budget vollständig ausgeschöpft. Rund 73 Prozent der Mittel sollen bereits im Jahr 2027 abfließen. Sämtliche vorgeschlagenen Projekte liegen in den förderfähigen Kernbereichen des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) und sind nicht gebührenfinanziert.
In folgenden Bereichen will die Stadt das Geld aus dem Sondervermögen einsetzen:
Schulen: Bildungsinfrastruktur ist ein Kernbereich des Gesetzes. Lindachschule und Zeppelinschule binden mit 12,25 Millionen Euro gut die Hälfte der Mittel, die 2027 bis 2029 genutzt werden. Bei der Zeppelinschule wurde die Erweiterung vor 2025 begonnen. Sie bleibt bei der Schulbauförderung. Nur die Sanierung wird als eigener Abschnitt über das Sondervermögen finanziert.
Hallenbad: Für das Hallenbad ist der größte Einzelbetrag vorgesehen, der fast vollständig 2027 abfließen soll. Gefördert werden nur Gewerke, die ab 2025 vergeben wurden.
Feuerwehr: Fahrzeuge werden bei Lieferung bezahlt, die Fördergelder sind deshalb schnell abrufbar. Das Land fördert neue Fahrzeuge mit einem Festbetrag, das Sondervermögen deckt den Rest.
Brücken: Mäulesmühle und Eschbachbrücke werden vollständig neu gebaut. Ein Ersatzneubau gilt als Investition. Ist eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz möglich, sinkt der Anteil des Sondervermögens auf rund die Hälfte.
Wärmenetz-Hausanschlüsse: Der Wechsel städtischer Gebäude auf das Wärmenetz verbessert ihren Standard und senkt den CO2-Ausstoß. Die Maßnahmen sind überschaubar, aber schnell umgesetzt und eindeutig förderfähig.
Digitalisierung und Jugendfarm: Städtische Server und Sicherung sind eine Beschaffung mit kurzer Lieferzeit. Gefördert werden Hardware und Lizenzen der ersten Laufzeit, nicht der laufende Support. Der Container der Jugendfarm wird gekauft, nicht gemietet.


