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Lärm und Lärmschutz in LE

Übermäßiger Lärm gefährdet die Gesundheit. Deshalb hat es sich die Stadt Leinfelden-Echterdingen zur Aufgabe gemacht, die Lärmbelastungen aus den verschiedenen Quellen durch die Ermittlung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen zu verringern.

Von Autos stark frequentierte Echterdinger Hauptstraße
Pflanzenbewachsende Lärmschutzwand zwischen S-Bahn-Trasse und Wohnhäusern

Am Anfang stand die sogenannte Lärmminderungsplanung und die Analyse der unterschiedlichen Lärmquellen, mit der im Jahr 1998 in Leinfelden-Echterdingen begonnen wurde. Die Untersuchungen wurden im Auftrag des Amtes für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau durch das Büro Planung+Umwelt durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Daten wurden verschiedene Pläne aufgestellt und Strategien zur Verringerung der Lärmbelastungen in LE entwickelt.

Für die Stadt Leinfelden-Echterdingen liegt aktuell ein Lärmminderungsplan nach altem Recht und ein Lärmminderungsplan nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, der sogenannte Lärmaktionsplan, vor.

Lärmaktionsplan Stufe 1 (2009) (PDF, 783 KB)
Lärmaktionsplan Stufe 2 (2016) (PDF, 29,8 MB)
Lärmaktionsplan Stufe 3 (2022) (PDF, 12 MB)
Lärmkarten (2016) (PDF, 22,5 MB)

Lärmaktionsplan Stufe 4 – Entwurf

Der Gemeinderat der Stadt Leinfelden-Echterdingen wird voraussichtlich im Jahr 2025 den Lärmaktionsplan Stufe 4 gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschließen. Mit dieser Fortschreibung wird der Lärmaktionsplan Stufe 3 aus dem Jahr 2022 aktualisiert.

Die Anforderungen und Inhalte der Lärmkartierung sowie des Lärmaktionsplans sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie, den §§ 47a bis 47f BImSchG sowie der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) festgelegt. Lärmaktionspläne müssen für alle Hauptverkehrsstraßen erstellt werden, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr aufweisen (entspricht rund 8.200 Kfz pro Tag). Auf Wunsch der Stadt Leinfelden-Echterdingen wurde die Kartierung der LUBW bereits im Rahmen der Stufe 3 erweitert. Durch die Erweiterung der Kartierungsstrecken soll ein Gesamtbild der Verlärmung durch Straßenverkehr auf der Gemarkung Leinfelden-Echterdingen sowie eine aussagekräftige Lärmberechnung entstehen.

In der nun zu bearbeitenden 4. Stufe bleiben die Kartierungsstrecken ebenfalls die Gleichen und wird die Bernhäuser Straße zusätzlich aufgenommen. Grund hierfür ist, dass die Bernhäuser Straße in den letzten Jahren eine zunehmende verkehrliche Bedeutung erfahren hat und nach den aktuellen Verkehrszählungen deutliche Lärmbelastungen aufweist, die die Relevanz für die Lärmaktionsplanung begründen.

Folgende Straßen insgesamt wurden im Lärmaktionsplan Stufe 4 berücksichtigt:

Stadtteil Echterdingen

  • Nikolaus-Otto-Straße
  • Friedrich-List-Straße
  • Ulmer Straße
  • Esslinger Straße
  • Hauptstraße
  • Bonländer Straße
  • Tübinger Straße
  • Bernhäuser Straße
  • Plieninger Straße
  • Leinfelder Straße
  • Landdesstraße L 1208A (LUBW)
  • Landdesstraße L 1192 (LUBW)
  • Bundesautobahn B 27 (LUBW)

Stadtteil Stetten:

  • Stettener Hauptstraße / L 1208 (LUBW)
  • Bonländer Straße / L 1208 (LUBW)
  • Sielminger Straße

Stadtteil Leinfelden und Unteraichen:

  • Rohrer Straße
  • Stuttgarter Straße
  • Hohenheimer Straße
  • Bahnhofstraße
  • Maybachstraße
  • Max-Lang-Straße
  • Echterdinger Straße
  • Musberger Straße
  • Kreisstraße K 1227
  • Autobahnstraße A 8 (LUBW)

Stadtteil Oberaichen:

  • Rohrer Straße
  • Vaihinger Straße
  • Autobahnstraße A 8 (LUBW)

Stadtteil Musberg:

  • Büsnauer Straße
  • Karlstraße
  • Filderstraße

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie Maßnahmen zur Lärmreduzierung können Sie dem Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 entnehmen.

Öffentliche Auslegung vom 15.09. bis zum 12.10.2025

Der Entwurf des Lärmaktionsplans sowie die Sitzungsvorlage und die Präsentation aus dem Technischen Ausschuss liegen in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 12.10.2025 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus:

Rathaus Echterdingen
Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau,
OG, Zimmer NO 102
Bernhäuser Straße 13
70771 Leinfelden-Echterdingen

Anlagen

Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Sofern Sie Anregungen zum Lärmaktionsplan haben, können Sie Ihre Stellungnahme an:

Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen
Amt für Stadtgrün, Umwelt und Verkehrsinfrastruktur
Bernhäuser Straße 13
70771 Leinfelden-Echterdingen

oder gerne per E-Mail an Frau Kim unter y.kim@le-mail.de bis einschließlich 12.10.2025 vorbringen.

Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bleiben bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt.

Lärmminderungsplanung

Zur Lärmbelastung von Siedlungen und freier Landschaft tragen oft viele Quellen bei, wobei insbesondere verkehrsbedingter Lärm (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) zu erheblichen Belastungen führt. Für die räumliche Planung ist das ein zunehmendes Problem und Hindernis. Besonders bei der Ausweisung von Neubaugebieten müssen die Anforderungen nach gesunden Wohnverhältnissen berücksichtigt werden, was oft nur noch unter erhöhten technischen und damit finanziellen Aufwendungen (aktiver und passiver Lärmschutz) möglich ist.

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Anliegen der Lärmminderungsplanung ist es, übermäßigen Lärm aus verschiedenen Quellen systematisch und durch geregeltes, koordiniertes Vorgehen abzubauen. Dazu wurde im Jahr 1990 der § 47a in das Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) eingeführt. Demnach haben Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden für Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche eine detaillierte Lärmanalyse durchzuführen. Ist in diesen Gebieten ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erforderlich, so müssen zu deren Beseitigung oder Verminderung Lärmminderungspläne aufgestellt werden – und die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung beachtet werden. Die Lärmminderungspläne sollen Konfliktbereiche und Lärmminderungspotenziale darlegen – und zudem Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durchgespielt werden.

EU-Umgebungslärmrichtlinie

Auch nach dem neuen, im Jahr 2005 an das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ angepassten § 47a BImSchG müssen zur Beseitigung oder Verminderung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm Lärmkarten ausgearbeitet und Lärmaktionspläne aufgestellt werden.

Im Sinne des Gesetzes bezeichnet der Begriff „Umgebungslärm“ belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Mit der Lärmminderungsplanung wird letztendlich das Ziel verfolgt, die Lärmbelastung in allen schutzwürdigen Bereichen so weit zu vermindern, dass definierte Zielwerte eingehalten werden.

Grenz-, Richt- und Schwellenwerte

Die durch Regelwerke festgelegten Grenz-, Richt- oder Schwellenwerte sind abgestuft für verschiedene Planungszwecke, nach unterschiedlich empfindlichen bzw. schutzbedürftigen Gebietstypen. Vom Klinikgebiet bis zum Gewerbegebiet und nach verschieden lästig eingestuften Verursachern wie z. B. Flugverkehr, Straßenverkehr und Bahnverkehr. Alle Schwellenwerte gelten dementsprechend nur für einen Verursachertyp. Erkenntnisse über die medizinischen und sozialen Wirkungen des Lärms gehen in die Schwellenwerte ein.

Übersicht Grenz-, Richt- und Schwellenwerte (PDF, 33,4 KB)

Mehr zum Thema

Wenn Sie Interesse an weiterführenden Details und Ergebnissen der einzelnen Untersuchungen, an Plänen und Übersichten z. B. zur Höhe der Schallpegel in den einzelnen Straßen haben oder nähere Informationen zu Schallschutzmaßnahmen, Daten und Prognosen für LE benötigen, helfen Ihnen das Amt für Stadtgrün, Umwelt und Verkehrsinfrastruktur (siehe Ansprechpartner in der Infospalte, rechts) gerne weiter. Ausführliche Infos über verschiedene Lärmquellen, gesetzliche Regelungen und Lärmwirkungen finden Sie auch auf den Internetseiten des Umweltbundesamts im Themenbereich: „Verkehr | Lärm“.