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Stadt stellt Richtlinien für Kunst am Bau auf Kreative Werke sollen sichtbarer werden

Der Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschuss hat kürzlich einstimmig Leitlinien für Kunstwerke an neuen öffentlichen Gebäuden verabschiedet. Kunstwerke in und um Bauwerke sollen diese aufwerten und Künstlern die Möglichkeit geben, ihre Arbeiten außerhalb eines Museums anders zu präsentieren und sichtbar zu machen. 

Applaudierende Herren als Skulpturengruppe vor der Filderhalle
Ein gutes Beispiel für Kunst am Bau: „Die Claque“ vor der Filderhalle | Foto: Bergmann

„Ein gutes Beispiel dafür sind die Claqueure vor der Filderhalle, die das Geschehen im Raum nach außen transportieren – das begeisterte Klatschen nach einer gelungenen Veranstaltung“, sagte Carolina Gleichauf. Das Kunstwerk beziehe sich somit auf die Funktion des Gebäudes und sei gleichzeitig ästhetisch eigenständig, so die Kulturamtsleiterin. 

Für die kommenden Jahre stehen vier Gebäude für „Kunst am Bau“ im Fokus: Kita und Jugendhaus Schelmenäcker (Fertigstellung Sommer 2024); Zeppelinschule (Fertigstellung Neubau frühestens Mai 2025); Gartenhallenbad Leinfelden (Fertigstellung voraussichtlich Anfang 2027) und die erweiterte und sanierte Lindachschule (Fertigstellung noch offen).

Die Finanzierung der Kunst am Bau wird anhand der Baukosten festgelegt. Die Stadt plant, bei Projekten ab fünf Millionen Euro bis zu 0,25 Prozent der Gesamtbaukosten für Kunstwerke einzusetzen. Auch bei Bauten, die weniger als fünf Millionen Euro kosten, sollen nach Möglichkeit Kunstwerke entstehen. 

Bei der Vergabe sollen vor allem regionale Künstlerinnen und Künstler zum Zug kommen, aber auch Teilnehmer des Kunstpreises „Kunsthub“ der vergangenen Jahre. Je nach Personalsituation im Kulturamt kann die Umsetzung der Kunstwerke erst ab 2026 realisiert werden. Priorität hat zunächst die Instandhaltung der bestehenden Kunstwerke.