Verbot der Wasserentnahme im Landkreis bleibt bestehen
Die seit Juni geltende Rechtsverordnung, die eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, wird bis zum 30. September 2025 verlängert. Somit darf weiterhin weder mittels einer Pumpe noch mit Eimern oder Gießkannen Wasser aus den Gewässern entnommen werden.