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Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie beantragen, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder ab dem 25.01. mit unserem Online-Formular. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Am Freitag, den 06. März 2026 können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis 15.00 Uhr auf dem Bürgeramt im Rathaus Leinfelden, Marktplatz 1 und dem Bürgeramt in Echterdingen, Bernhäuser Straße 9, beantragt werden.

Wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, kann Ihnen zusätzlich am Samstag, dem 07. März 2026, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr zentral im Rathaus Leinfelden, Marktplatz 1, Zimmer 5, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Für Wahlberechtigte, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht am Samstag, dem 07. März 2026 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr ebenfalls die Möglichkeit, einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen zu beantragen und ggfls. durch eine/n Bevollmächtigte/n abholen zu lassen.

Am Wahlsonntag, 08. März 2026 ist dies im Wahlamt im Rathaus Leinfelden, Marktplatz 1, darüber hinaus noch bis 15.00 Uhr möglich. Dasselbe gilt für Wahlberechtigte, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind bei Vorliegen besonderer rechtlicher Voraussetzungen.

Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden.
Daher kann der Online-Antrag nur für die eigene Person gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst dann erfolgen kann, wenn die Stimmzettel für die Landtagswahl 2026 vorliegen werden. Dies wird voraussichtlich ab Ende Januar/Anfang Februar 2026 der Fall sein.

Den roten Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein (mit der unterschriebenen Erklärung an Eides statt) müssen Sie so rechtzeitig absenden oder abgeben, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Briefwahlausschuss im Rathaus Leinfelden,
Marktplatz 1, eingeht.