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Landtagswahl am 14. März 2021

Am 14. März 2021 waren rund 26.800 Wahlberechtigte in Leinfelden-Echterdingen aufgerufen, den 17. Landtag von Baden-Württemberg zu wählen. Hier können Sie das vorläufige amtliche Endergebnis in Leinfelden-Echterdingen nachlesen.

Beim Aufruf des Links der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Zum endgültigen amtlichen Endergebnis der Landtagswahl BW 2021 in Leinfelden-Echterdingen

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung

In der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 21. Februar 2021 erhalten, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Ohne Wahlschein können Sie nur dort Ihre Stimme abgeben. Am 14. März 2021 sind die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei der Wahl im Wahllokal können Sie Ihren Stimmzettel in einer Wahlkabine kennzeichnen und in die Wahlurne stecken.

  • Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie im Wahlraum Maskenpflicht besteht und außerdem die allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften nach der Corona-Verordnung einzuhalten sind.

Briefwahl

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis Nürtingen oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie mündlich (nicht telefonisch) in einem der Bürgerämter oder schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder bis zum 09.03.2021 mit unserem Online-Formular erledigen.

Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die Sie mit der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 21. Februar 2021 erhalten. Jeder Wähler, jede Wählerin hat bei der Landtagswahl eine Stimme.