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Stimmabgabe im Wahlraum

Zur Wahl im Wahllokal müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Beim Betreten des Wahlraums erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel. Den Stimmzettel müssen Sie in einer Wahlkabine im Wahlraum kennzeichnen. Bei der Landtagswahl wird ohne Stimmzettelumschlag gewählt.

Bei der Landtagswahl haben Sie eine Stimme. Diese Stimme geben Sie ab, indem Sie auf dem amtlichen Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzen oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen geben, für welchen Wahlvorschlag Sie sich entscheiden wollen. Der so gekennzeichnete Stimmzettel ist in der Weise zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist, und in die Wahlurne zu werfen.

  • Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie im Wahlraum Maskenpflicht besteht und außerdem die allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften nach der Corona-Verordnung einzuhalten sind.