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Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie mündlich in den Bürgerämtern, schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder bis zum 09.03.2021 mit unserem Online-Formular. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Am Freitag, den 12. März 2021 können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis 18.00 Uhr beantragt werden. Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch unter 0711/1600-300 an. Die genaue Uhrzeit für die Antragstellung und die Aushändigung der Briefwahlunterlagen an die/ den Wahlberechtige/n bzw. Bevollmächtigten wird dann individuell mit Ihnen vereinbart.

Wenn Sie glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht bei Ihnen eingegangen ist, kann Ihnen zusätzlich am Samstag, dem 13. März 2021, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr zentral im Rathaus Leinfelden, Zimmer 3, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bitte melden Sie sich hierfür am Tastenfeld des Rathauses Leinfelden unter der Nummer -300 an.

Für Wahlberechtigte, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht am Samstag, dem 13. März 2021von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr ebenfalls die Möglichkeit, einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen zu beantragen und ggfls. durch eine/n Bevollmächtigte/n abholen zu lassen.

Am Wahlsonntag, 14. März 2021 ist dies im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9 darüber hinaus noch bis 15.00 Uhr möglich. Dasselbe gilt für Wahlberechtigte, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind bei Vorliegen besonderer rechtlicher Voraussetzungen. Hierfür melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer 0711/1600-211/-213 an bzw. durch Wählen der Nummern -211/-213 auf dem Tastenfeld an der Rathaustüre.

Briefwahlunterlagen können für andere Wahlberechtigte nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher kann der Online-Antrag nur für die eigene Person gestellt werden.

Den roten Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein (mit der unterschriebenen Erklärung an Eides statt) müssen Sie so rechtzeitig absenden oder abgeben, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Briefwahlausschuss im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9, eingeht.

  • Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie im Rathaus Maskenpflicht besteht sowie die allgemein gültigen Abstands- und Hygienevorschriften der Corona-Verordnung einzuhalten sind.