Warum jetzt der Rückschnitt von Hecken und Bäumen wichtig ist
Wenn Hecken, Sträucher oder Bäume in Gehwege und Straßen hineinragen, wird es schnell eng – und gefährlich. Besonders dort, wo Bewuchs den Gehweg einengt, ist ein sicheres Begegnen kaum noch möglich. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen im Zweifel auf die Fahrbahn ausweichen. Das gefährdet nicht nur sie selbst, sondern auch den fließenden Verkehr.
Gerade im Frühjahr treiben viele Gehölze kräftig aus. Wer jetzt den Rückschnitt einplant, sorgt rechtzeitig für freie Wege und unterstützt zugleich ein gesundes Wachstum der Pflanzen.
Was ist erlaubt? Ein Blick ins Bundesnaturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt klar, wann und wie stark geschnitten werden darf:
- Bis 28. Februar sind starke Rückschnitte sowie das Entfernen von Gehölzen zulässig.
- Vom 1. März bis 30. September sind ausschließlich schonende Pflege- und Formschnitte erlaubt – zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.
Wichtig: Auch während der gesetzlichen Schonzeit kann ein Rückschnitt erforderlich sein, wenn Hecken zulässige Höhen überschreiten oder Grenzabstände nicht eingehalten werden. In solchen Fällen besteht ein Anspruch auf Beseitigung des Überwuchses – naturschutzrechtliche Vorgaben müssen dabei dennoch beachtet werden.
Verkehrssicherheit beginnt am Gartenzaun
Heckenpflege ist mehr als eine Frage der Optik. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer tragen Verantwortung dafür, dass öffentliche Verkehrsflächen gefahrlos nutzbar bleiben. Eine regelmäßige Kontrolle von Hecken, Büschen und Bäumen entlang von Gehwegen und Straßen ist daher unerlässlich.
Die Faustregel lautet: Vor März kräftig schneiden, danach nur vorsichtig pflegen. Wer seinen Bewuchs im Blick behält, leistet einen aktiven Beitrag zur Verkehrssicherheit – und sorgt dafür, dass alle sicher unterwegs sind.


