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Fortführung des Förderprogramms Baumpflege auf Streuobstwiesen

Im Rahmen der Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg fördert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen und hat nun eine Fortführung des Förderprogramms beschlossen.

Streuobstwiese im Sonnenaufgang
Foto: Stadt

NEU ist in dieser Fortführung eine kürzere Laufzeit von 3 Jahren und eine Erhöhung des Förderbetrages von 18 Euro pro Baumschnitt.

Die Fortführung des Förderprogramms beginnt mit der Schnittsaison in diesem Winter. Förderfähig sind alle Kern- und Steinobstbäume im Außenbereich der Stadt mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40m. Brennkirschen und Walnussbäume sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsformulare erhalten interessierte Bürger beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Verkehrsinfrastruktur, Bernhäuser Straße 13 in Echterdingen sowie beim OGV Echterdingen und OGV Stetten. Der Antrag steht hier in digitaler Form zur Verfügung und kann auch bei Herrn Frick per E-Mail angefordert werden m.frick@le-mail.de.

Antragsformular Förderprogramm Streuobstwiesen (PDF, 83,3 KB)

Abgabefrist des Antrages ist der 8. Januar 2026 beim Amt für Stadtgrün, Umwelt und Verkehrsinfrastruktur.

  • Kontaktperson bei der Stadtverwaltung: Herr Frick, Tel. 1600-698, E-Mail: m.frick@le-mail.de.
  • Kontaktperson beim OGV Echterdingen: Herr Moll, Tel. 7942535
  • Kontaktperson beim OGV Stetten: Frau Vohl-Grözinger, Tel. 7943597