Anmeldung zur Schulkindbetreuung 2026/27 startet über neues Elternportal
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und Organisation der Schulkindbetreuung für das kommende Schuljahr. Wir erklären Schritt für Schritt, wie die digitale Bedarfsanmeldung funktioniert, welche Fristen zu beachten sind und was sich bei den Betreuungszeiten ändert. Außerdem beantworten wir häufige Fragen zur Platzvergabe, zu Änderungsmöglichkeiten und zu Wartelisten.
Wie melde ich meinen Bedarf für die Schulkindbetreuung an?
Wir haben das Anmeldeverfahren für die Betreuung digitalisiert. Deshalb ist eine Registrierung und Anmeldung aller Familien über das digitale Portal https://elternportal-le.de/ notwendig. Betreuungsangebote bei der Zeppelinschule bitte wie bisher direkt bei der Zeppelinschule (sekretariat@zeppelinschule.net) anmelden.
Bis wann muss ich das tun? Was passiert, wenn ich die Frist für die Anmeldung im Elternportal verpasse?
Alle Familien bitten wir ihren Betreuungsbedarf bis 15. März 2026 über das Betreuungsportal anzumelden. Das ist notwendig, auch wenn Sie bereits im laufenden Schuljahr einen Betreuungsplatz haben. Spätere Anmeldungen sind möglich, werden aber gegebenenfalls auf eine Warteliste genommen.
Muss ich mir Sorgen machen, dass ich keinen Platz bekomme oder sogar meine bestehende Betreuung gekündigt wird?
Nein. Selbstverständlich möchten wir alle angemeldeten Betreuungsbedarfe berücksichtigen. Abhängig von den Anmeldezahlen werden wir gegebenenfalls personell nachsteuern, damit wir allen Familien ein Betreuungsangebot machen können.
Warum muss ich mich anmelden und die Daten angeben, obwohl ich bereits einen Platz habe?
Damit wir den Platzbedarf genau planen können, ist eine jährliche digitale Bedarfsanmeldung der Eltern notwendig. Das hilft uns entsprechend für alle Kinder rechtzeitig genügend Personal und Räume zur Verfügung zu stellen.
Warum haben wir die Betreuungszeiten bzw. Abholzeiten geändert?
Eine Betreuung ist ab dem nächsten Schuljahr 2026/2027 nur noch für mindestens 3 Nachmittage bis 16 Uhr buchbar. Die jeweiligen Nachmittage – also die einzelnen Wochentage - können aber weiter von den Eltern ausgewählt und abgeändert werden. Im Gegensatz zu den bisherigen starren Abholungszeiten können Sie Ihre Kinder jederzeit, also auch früher, aus der Betreuung abholen. Die Änderungen der Betreuungszeiten sind aus pädagogischen, personellen und organisatorischen Gründen notwendig. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass alle Kinder eine pädagogisch sinnvolle Betreuung erhalten.
Bis wann und nach welchen Kriterien vergeben wir die Schulkind-Betreuungsplätze?
Nach Vorliegen aller Vormerkungen werden wir bis Ende April allen Familien eine Rückmeldung geben. Zukünftige Erstklässler haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und werden bei der Platzvergabe berücksichtigt. Ebenso wird vorgesorgt, dass Kinder, die bereits in Betreuung sind, weiterhin ihren Platz behalten. Die verbindlichen Vereinbarungen für das kommende Schuljahr werden im Mai abgeschlossen.
Kann ich meine Anmeldedaten nach Erhalt der Stundenpläne wieder abändern?
Ja. Bis Ende September können bei einer angemeldeten 3 oder 4 Tagebetreuung noch die Wochentage geändert bzw. individuell neu festgelegt werden. Ein Wechsel des angemeldeten Betreuungsumfangs (z.B. von 5 auf 3 Tage) ist nur zum nächsten Schulhalbjahr (Februar 2027) möglich. Hintergrund ist, dass wir entsprechend der verbindlichen Anmeldung die Personal- und Platzressourcen planen müssen.
Gibt es Wartelisten? Wie werden gegebenenfalls Wartelisten abgearbeitet?
In den letzten Jahren konnten wir teilweise noch nicht allen Familien bereits im Mai eine feste Platzzusage machen. Erfahrungsgemäß gibt es zu diesem Zeitpunkt noch eine kleine Warteliste. Wir werden jedoch Maßnahmen ergreifen, um diese Warteliste bis zum Herbst abzubauen.
Ich habe noch Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Sie können sich bei Fragen gerne an die jeweilige Leitung der Schulkindbetreuung oder an das zuständige Fachamt wenden (a.mika-fehrle@le-mail.de oder g.brost@le-mail.de).


