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Pflegestützpunkt LE berät über Alter und Pflege Leistungen für Pflegebedürftige gestiegen

Die häusliche Pflege spielt eine zentrale Rolle, um pflegebedürftigen Menschen ein würdevolles Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Laut dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg werden derzeit etwa 85 Prozent der Pflegebedürftigen im Landkreis Esslingen zuhause betreut.

Eine ältere Person hält einen Gehstock, während eine helfende Hand sie fürsorglich unterstützt.
Foto: Photographee.eu/Adobe Stock

Diese Zahl unterstreicht die Bedeutung starker und gut ausgestatteter Pflegeleistungen, die im Jahr 2025 mit Leistungserhöhungen aufgestockt werden. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Esslingen weisen darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2025 die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen um 4,5 Prozent gestiegen sind, um die finanzielle Belastung in der Pflege zu verringern und die Versorgung zu verbessern. 

Das monatlich ausbezahlte Pflegegeld wird Menschen mit Pflegebedarf ausbezahlt, um die Betreuung durch An- und Zugehörige zu organisieren. Das Pflegegeld wurde in allen Pflegegraden erhöht. Die Pflegesachleistung, die von professionellen Pflegediensten abgerechnet werden darf, wurde ebenso in allen Pflegegraden angehoben.

Die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten wird so finanziell unterstützt. Doch auch pflegebedürftige Menschen, die in stationären Einrichtungen versorgt werden, profitieren von der Erhöhung der Pflegesätze. Sowohl die Pflege im Heim als auch die Tages- und Nachtpflege werden durch die Anhebung um 4,5 Prozent finanziell gestärkt. 

Auch der kurzzeitige Pflegeheimaufenthalt, der beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig ist, wird mit dem erhöhten Kurzzeitpflegegeld finanziert.

Verbesserungen für ehrenamtliche Helfer

Des Weiteren ist es ab dem Jahr 2025 ehrenamtlichen Einzelhelferinnen und Einzelhelfern in Baden-Württemberg möglich, pflegebedürftige Menschen zu unterstützen und hierfür Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Anerkennung erfolgt in einem bürokratiearmen Verfahren. Voraussetzung für den Einsatz ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie eine ehrenamtliche Tätigkeit. 

Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig betreut werden. Eine Betreuung ist nicht zulässig, wenn eine enge familiäre Beziehung (bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert) oder ein gemeinsamer Haushalt besteht; der Status als Pflegeperson nach §19 SGB XI darf ebenfalls nicht vorliegen. 

Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über den Entlastungsbetrag per Formular „Bestätigung des Einsatzes als ehrenamtliche Einzelhelferin/Einzelhelfer“ sowie das entsprechende Abrechnungsformular. Diese können auf der Internetseite des Sozialministeriums heruntergeladen werden. Zu den unterstützenden Tätigkeiten zählen unter anderem Begleitung im Alltag, Einkäufe, Ausflüge, hauswirtschaftliche Hilfe und die Förderung sozialer Kontakte.

Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab Juli 2025 treten weitere wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden künftig zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt vollständig. 

Leistungen der Verhinderungspflege sind künftig nicht mehr auf sechs Wochen begrenzt, sondern können bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden. Rentnerinnen und Rentner leisten im Juli 2025 einmalig einen höheren Beitragssatz, um Beiträge für das erste Halbjahr nachzuzahlen.

Pflegestützpunkte: Beratung rund ums Thema Alter und Pflege

Wer im Landkreis Esslingen Unterstützung sucht oder Fragen zur häuslichen Pflege und den neuen Regelungen hat, kann sich an den Pflegestützpunkt wenden. Hier stehen kompetente Ansprechpartner bereit, um Betroffene individuell zu beraten und bei der Organisation der Pflege zu helfen. 

Wie die Leistungen beantragt werden und welche Leistungserbringer Unterstützung anbieten, erfährt man von den unabhängigen Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern der Pflegestützpunkte.