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Waschbären erobern Wohngebiete – Tipps zum Umgang

Waschbären fühlen sich längst auch in Städten wohl. Auch in Leinfelden-Echterdingen wurden die nachtaktiven Tiere zuletzt in Gärten in Unteraichen und am ehemaligen Polstermarkt in Echterdingen gesichtet. Beliebte Rückzugsorte sind Dachböden, Gartenhäuser oder Schornsteine.

Zwei junge Waschbären vor einem Gebüsch
Foto: Maren Winter/Adobe Stock

So beugen Sie ungebetenen Gästen vor

Keine Futterquellen anbieten

Bieten Sie dem Waschbär keine Nahrungsquellen, Haustiere sollten nicht im Freien gefüttert werden. Auch Igelfutter lockt Waschbären an. Entfernen Sie Fallobst oder reife Früchte, Komposthaufen abdecken und keine Speisereste darauf entsorgen. Mülltonnen vorsorglich sichern, selbst ausgebrachtes Vogelfutter und Meisenknödel können für Waschbären eine Nahrungsquelle sein. Daher Vogelfutter abends entfernen und Futterreste auf dem Boden entfernen. Unter keinen Umständen Waschbären direkt füttern!

Zugänge versperren

Um einen Zugang in Gebäude zu verhindern, sollten Sie keine Aufstiegsmöglichkeiten bieten, wie Bäume und Sträucher, Efeubewuchs oder Rankhilfen, die an oder über das Dach reichen. Äste großzügig zurückschneiden. Mögliche Aufstiege an Fallrohren von Dachrinnen können mit einem glatten Kletterschutz aus Blech oder Kunststoff versehen werden. Verschließen Sie mögliche Einstiegsöffnungen konsequent und mit soliden Baumaterialien. Lassen Sie ein stabiles Metallgitter auf dem Schornstein anbringen.

Tiere vertreiben

Sollte es ein Waschbär doch geschafft haben ins Gebäudeinnere zu gelangen, können Sie ihn durch Lärm, etwa ein lautes Radio und helles Licht, das direkt an seinem Versteck betrieben wird, wieder vertreiben. Verbreiten Sie zusätzlich unangenehme Gerüche, zum Beispiel mit einem Wildabwehrmittel. Im Fachhandel sind solche Mittel und Geräte auf Geruchsbasis oder Ultraschall- Abwehrgeräte erhältlich.

Nachdem das Tier vertrieben wurde, müssen zwingend die Einstiegsöffnungen dauerhaft verschlossen werden. Bei allen Maßnahmen zur Vergrämung müssen die Aspekte des Tierschutzes berücksichtigt werden. Begegnungen mit Waschbären verlaufen in der Regel friedlich. In die Enge getrieben, kann dieses Wildtier jedoch trotzdem unberechenbar sein, wahren Sie deshalb lieber einen Sicherheitsabstand.

Fallenjagd im Wohngebiet beantragen

Wenn alle Versuche des Vergrämens erfolglos geblieben sind, kann der Grundstückseigentümer bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Esslingen einen Antrag auf die Genehmigung der Fallenjagd im befriedeten Bezirk (Wohngebiet) stellen. Der Antragsteller muss über einen Sachkundenachweis Fallenjagd verfügen, einen Jagdschein besitzen oder einen Jäger, oder Stadtjäger damit beauftragen. Es ist jedoch ratsam, einen anerkannten Stadtjäger zu Rate zu ziehen. Dies sind die Fachpersonen, die für diese Anforderungen besonders geschult und geprüft sind. Die Liste der Stadtjäger kann beim Wildtierbeauftragten, Daniel Ulmer, angefordert werden.

Kontakt zum Wildtierbeauftragten

  • Die Jagdzeit für Waschbären ist von 1. Juli bis zum 15. Februar. Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen der Wildtierbeauftragte des Landratsamtes Esslingen, Daniel Ulmer, zur Verfügung – per E-Mail unter ulmer.daniel@LRA-ES.de oder Telefon: 0711/3902-42717