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Kurz gefasst

Hilfe für Frauenhaus Meldung vom 08.05.2025

Der Verein Frauen helfen Frauen Filder e.V. erhält nach einem Beschluss des VKS für die Jahre 2025 und 2026 von der Stadt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 14.661 Euro sowie zum Ausgleich seines Haushaltsdefizits für 2025 eine Zuwendung 2.282 Euro und für das Jahr 2026 von 2.739 Euro.

Neue Postfiliale in Musberg öffnet Anfang Mai Meldung vom 03.04.2025

Im vergangenen Herbst wurde die Postfiliale in Musberg an der Filderstraße 54 geschlossen. Am 5. Mai wird sie wiedereröffnet. Sie ist zu den folgenden Zeiten geöffnet: mittwochs, donnerstags, samstags von 9 bis 12 Uhr sowie montags, dienstags und freitags von 14.30 bis 17.30 Uhr.

Standesamt Leinfelden kurzzeitig geschlossen Meldung vom 03.04.2025

Wegen einer Fortbildungsveranstaltung der Standesbeamtinnen ist das Standesamt in Leinfelden am 9. April von 8 Uhr bis 12 Uhr nicht besetzt. In dringenden Angelegenheiten schreiben Sie bitte eine Nachricht an: standesamt@le-mail.de. Die Mitarbeiterinnen werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Toilettenanlage Bahnhof Leinfelden geschlossen Meldung vom 03.04.2025

Die öffentliche Toilettenanlage am Bahnhof Leinfelden muss generalsaniert werden. Aus diesem Grund sind die Toiletten bis mindestens Ende dieses Jahres gesperrt.

Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen Meldung vom 25.02.2025

Um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen gewährleisten zu können, wird einmal im Jahr eine Überprüfung der Grabsteine vorgenommen, ob diese noch standsicher sind. Im Verlauf der kommenden Woche werden diese Standsicherheitsprüfungen wieder auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung hat hierfür ein Sachverständigenbüro beauftragt. Die Grabmalkontrolle trägt wesentlich zur Sicherheit auf unseren Friedhöfen bei.

Zerstörte Wahlplakate: Strafe droht Meldung vom 06.02.2025

Immer wieder wird über zerstörte Wahlplakate im Stadtgebiet berichtet. Die  Wahlplakate gehören den Parteien, die sie aufgehängt haben. Deswegen handelt es sich um strafbare Sachbeschädigung, wenn man sie beschädigt oder zerstört. Und das wird mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe geahndet.