Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 'Brühleshecke' (36-3) mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Örtlichen Bauvorschriften, Stadtteil Stetten
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften „Brühleshecke“ (36-3), Stadtteil Stetten, gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 19.02.2016. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden Lageplanausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens "Brühleshecke“ (36-3) umfasst die Grundstücke im Gewann Brühleshecke, welche zwischen der Jahnstraße, dem Gräbleswiesenweg bis auf Höhe des Brühlesheckenwegs sowie dem im Westen gelegenen Feldweg zwischen Brühlesheckenweg und Jahnstraße liegen. Das Plangebiet hat eine Flächengröße von ca. 0,87 ha. Anlass und Ziel dieses Verfahrens ist das im Bebauungsplan „Grund (43-2)“ im Stadtteil Stetten enthaltene und bisher unbebaute und landwirtschaftlich genutzte Gebiet an der Jahnstraße sowie eine Teilfläche des im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesenen Gebiets „Wetteäcker “bauleitplanerisch zu einem allgemeinen Wohngebiet mit Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern zu entwickeln, um den in Leinfelden-Echterdingen weiterhin vorhandenen Bedarf an Wohnbaufläche zu befriedigen. Entsprechend dem gebilligten Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von 3 Doppelhäusern, 3 Reihenhauszeilen mit jeweils 3-4 Einheiten und einem etwas größeren Generationenhaus sowie 3 Geschosswohnungsbauten geplant. Den Geschosswohnungsbauten werden 2 Tiefgaragen, den Doppel und Reihenhäusern jeweils Garagen, Carports oder offene Stellplätze zugeordnet.
Zum Bebauungsplanentwurf werden folgende umweltbezogene Informationen ausgelegt:
Umweltbericht vom 19.02.2016 mit integrierter Eingriffsausgleichsbilanzierung, Grünordnungsplan
Kurzcharakteristik: Der Entwurf des Umweltberichts enthält Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Arten und Biotope, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgütern. Gegliedert sind die Inhalte in die Themenblöcke Planungsanlass, räumliche Vorgaben, Bestandsaufnahme, Wirkungsanalyse, Bewertung der Umweltentwicklung bei Plandurchführung und deren Bewertung, planinterne und externe Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung, zum Ausgleich und zur Kompensation sowie Grünordnungsplan. Der Umweltbericht entspricht somit den inhaltlichen Anforderungen der Anlage 1 zum Baugesetzbuch. Im Umweltbericht werden somit alle umweltrelevanten Belange im Bebauungsplanverfahren gebündelt behandelt.
Artenschutzfachliche Beurteilung vom April 2014
Kurzcharakteristik: Im Fachbeitrag Artenschutz werden nach einer fachbezogenen Bestandsanalyse die artenschutzrechtlich relevanten, betroffenen und geschützten Tierarten (d. h. Brutvögel, Insekten und Reptilien) in diesem Bebauungsplanverfahren beschrieben, die möglichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG untersucht und festgestellt, dass aufgrund fehlender Verbotstatbeständen keine Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Schalltechnische Untersuchung vom 21.01.2016
Kurzcharakteristik: Ziel der schalltechnischen Untersuchung zum Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Klärung der Fragestellung, ob und inwieweit Schallschutzmaßnahmen für die geplante Wohnnutzung aufgrund der Immissionen durch den umgebenden Straßen und Flugverkehrslärm, dem Freizeitlärm durch Sportanlagen und Veranstaltungen in der benachbarten Sport- und Festhalle, dem Lärm des Theaters unter den Kuppeln sowie des an das Plangebiet angrenzenden Parkplatzes, erforderlich werden. Die Planung des Baugebietes soll den Anforderungen des Lärmschutzes Rechnung tragen.
Kurzbericht zur geotechnischen Untersuchung vom 01.07.2014
Kurzcharakteristik: Im Kurzbericht werden die geologischen und bodenmechanischen Ergebnisse der Grundwasser- und Baugrundverhältnisse des Planungsbereichs überblickmäßig mit Schwerpunkt der Aktenlage untersucht, beschrieben und beurteilt. Es wurden Hinweise zu unterschiedliche Boden- und Felsklassen gegeben.
Baugrundgutachten für die Erschließung vom 21.04.2015
Kurzcharakteristik: Im geotechnisches Gutachten werden die geologischen und bodenmechanischen Ergebnisse der Grundwasser- und Baugrundverhältnisse des Planungsbereichs durch Bohrungen untersucht, beschrieben und beurteilt. Es wurden Hinweise zu Bodenaufbau, Bodenmechanik, Grundwasser und zur Versickerungsfähigkeit des Bodens gegeben.
Auslegung:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Entwurf der Begründung, den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den benannten umweltbezogenen Informationen vom 06.06.2016 bis einschließlich 08.07.2016 im Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 11, I. Stock, Zimmer N110/N111 (Zugang zum Aufzug ist im rückwärtigen Bereich des Rathauses) beim Planungsamt während der allgemeinen Dienststunden auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten, d.h. von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Zudem können die Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Planen + Bauen \ Bebauungsplanung“ eingesehen werden.
Hinweise
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.
Anlagen zum Bebauungsplanverfahren
- Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren (PDF, 4,4 MB)
- Entwurf Bebauungsplan mit Textteil (PDF, 10 MB)
- VEP_Dachaufsicht (PDF, 2,9 MB)
- VEP_Regelgeschoss (PDF, 1,9 MB)
- VEP_Erdgeschoss (PDF, 2,4 MB)
- Begründung (PDF, 1,3 MB)
- Umweltbericht (PDF, 2,6 MB)
- Artenschutz (PDF, 2,6 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (PDF, 2 MB)
- Geologische Untersuchung_Kurzbericht (PDF, 1002,7 KB)
- Geologische Untersuchung_Baugrund (PDF, 2,2 MB)

