Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplanverfahren „Keßlerwiesen“ (08-08) im Stadtteil Leinfelden
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans „Keßlerwiesen“ (08-08) im Stadtteil Leinfelden mit Satzung über örtliche Bauvorschriften.
I. Beschlussgrundlage
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11 beschlossen, für das Gebiet „Keßlerwiesen“ (08-08) im Stadtteil Leinfelden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
II. Geltungsbereich
Maßgebend ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 29.10.2024. Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplanausschnitt dargestellt:
III. Ziele und Zwecke der Planung
In Leinfelden-Echterdingen ist ein großer Bedarf an Gewerbeflächen, der sich durch wiederholte Anfragen durch ansiedlungswillige Unternehmen oder durch Erweiterungsabsichten von Bestandsbetrieben bemerkbar macht. Dabei wurden Flächen mit unterschiedlichen Anforderungen gesucht. Das Gebiet in Oberaichen könnte dabei im mittleren Preissegment und aufgrund der Lage vor allen für regionale Unternehmen und Handwerksbetriebe dienen.
Das bestehende Gewerbegebiet Oberaichen ist hauptsächlich geprägt durch kleinere produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe.
Anlass zur Arrondierung der Gewerbeflächen in der Steinbeissstraße war die konkrete Anfrage eines Bestandsbetriebes nach einer Erweiterungsfläche im Jahr 2019. Auch in den Jahren davor bzw. bis heute erhält die Stabstelle für Wirtschaftsförderung immer wieder dringliche Anfragen von Handwerksbetrieben nach Gewerbeflächen, dazu zählen auch ortsansässige Betriebe. Das bestehende Planrecht steht einer Erweiterung des Gewerbegebietes aktuell entgegen und soll im Zuge des Verfahrens entsprechend der Zielsetzung geändert werden.
Die Stadtverwaltung hat die Flächen mit Flurstücksnummern 4716 bis 4720 im Jahr 2022 aufgekauft. Das Flurstück 4722 gehörte bereits der Stadt Leinfelden-Echterdingen (westlich neben dem vorhandenen Gewerbegebiet). Somit wurde die Möglichkeit für eine Weiterentwicklung und Arrondierung der Flächen im Gewerbe- und Mischgebiet Oberaichen eröffnet. Die Erhaltung von Handwerksbetrieben bzw. die Förderung von Neuansiedlungen/ Neugründungen am Wirtschaftsstandort Leinfelden-Echterdingen stellt ein wichtiges Ziel der gewerblichen Entwicklung dar.
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Keßlerwiesen“ im Stadtteil Leinfelden Oberaichen umfasst eine Fläche von ca. 27.200 m² (ca. 2,72 ha).
IV. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Organisatorische Hinweise
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist für dieses Bebauungsplanverfahren eine Offenlage der Unterlagen angeordnet. Die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet erfolgt daher in der Zeit von
Montag, den 02.02.2026 bis Freitag, den 06.03.2026– je einschließlich –
eine Veröffentlichung der Unterlagen auf dem Beteiligungsportal Bauleitplanung Online:
https://bw.bauleitplanung-online.de/plan/bb12cecf-1474-4612-8e36-bac2bdf0251b
Dort können Sie direkt die Unterlagen einsehen und auf Wunsch eine Stellungnahme digital im System abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Nachnamen gespeichert werden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplans, Vorentwurf der textlichen Festsetzungen, der Vorentwurf der Begründung, eine Übersichtsbegehung zum Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse vom April 2022 sowie ein tierökologisches Gutachten vom November 2022 in diesem Zeitraum (Montag, 02.02.2026 bis Freitag, 06.03.2026) bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Rathaus Echterdingen, Planungsamt, Bernhäuser Straße 11, 1. Stock (Zugang zum Aufzug im rückwärtigen Bereich des Rathauses) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Plans besteht zu folgenden Dienstzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
V. Verfahrensrechtliche Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen bevorzugt schriftlich über das Beteiligungsportal Bauleitplanung Online oder auch per E-Mail an planungsamt@le-mail.de vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt.
Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.


