Virtuelles Bauamt
Einreichung von Anträgen beim Baurechtsamt der Stadt Leinfelden-Echterdingen über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW)
Bauanträge sind im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leinfelden-Echterdingen nur noch online über die Plattform ViBa-BW Digitaler Bauantrag! zu stellen.
Für die Nutzung des ViBa-BW wird ein Benutzerkonto benötigt. Hierfür ist eine Anmeldung über Ihr BundID-Konto oder Ihr Mein Unternehmenskonto erforderlich.
Nach den landeseinheitlichen Vorgaben von ViBa-BW wird für die Anmeldung mit Ihrem BundID-Konto ein Vertrauensniveau von substanziell oder hoch benötigt. Dies bedeutet, dass entweder das Identifikationsmittel „ELSTER-Zertifikat“ (substanziell) oder „Online-Ausweis“ (hoch) für die Erstellung Ihres Kontos benötigt wird. Ein Konto mit dem Identifikationsmittel „Benutzername & Kennwort“ reicht für die Einreichung des digitalen Bauantrags nicht aus.
Informationen zu den verschieden Authentifizierungsmöglichkeiten erhalten Sie auf dem folgenden Informationsblatt:
Die Einreichung der Antragsunterlagen muss nicht zwingend durch den Bauherrn erfolgen, sondern kann auch vom Entwurfsverfasser übernommen werden. In diesem Fall ist jedoch eine Freizeichnung des Antrags durch die Bauherrschaft vor Einreichung erforderlich. Es wird also in jedem Fall ein Benutzerkonto für die Bauherrschaft (BundID-Konto) und für den Entwurfsverfasser (Mein Unternehmenskonto) erforderlich.
Neben der Freizeichnung durch die Bauherrschaft bei Einreichung des Antrags durch einen Entwurfsverfasser oder sonstigen Vertreter der Bauherrschaft, ist auch noch eine entsprechende Vollmacht hochzuladen, da die Bescheidzustellung ausschließlich und direkt über das ViBa-BW zwischen dem Einreichenden und der Baurechtsbehörde erfolgt. Die unten stehende Vollmacht kann hierzu verwendet werden.
Vollmacht ViBa-BW (PDF, 140,7 KB)
Bitte beachten Sie, dass die digitalen Bauvorlagen gewisse Anforderungen erfüllen müssen. Diese Anforderungen werden Ihnen auf folgendem Informationsblatt erläutert:
Informationsblatt elektronische Bauvorlagen (PDF, 72,2 KB)
Bei Nichtbeachtung können wir Ihren Antrag wegen Unvollständigkeit zurückweisen.
Die weitere Verfahrensabwicklung erfolgt nach Eingang des Antrags über ViBa-BW nicht über das ViBa-BW, sondern über unseren Online-Dienst Web-BGV, welcher direkt mit unserem Fachverfahren verknüpft ist. Nachrichten, die nach Antragstellung über das ViBa-BW eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Zugangsdaten für unseren Online-Dienst WebBGV, über den Sie dann im Verfahren mit uns in Kontakt treten können, werden Ihnen nach Antragstellung mitgeteilt.
Lediglich die Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag erfolgt dann wieder, wie die Antragstellung, über das ViBa-BW. Der Bescheidempfänger erhält zu seiner Information via Mail die Nachricht, dass die Entscheidung über seinen Zugang in ViBa-BW zugestellt wurde und abgerufen werden kann.
Weitere Hilfestellung zur digitalen Antragstellung über das ViBa-BW können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:
Hinweis: Für Leinfelden-Echterdingen erfolgt die Kommunikation ausschließlich über unseren Online-Dienst WebBGV.