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Sanierungsgebiet Ortsmitte Musberg

Nach Abschluss und Vorstellung der VU das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Musberg“ wurde die Sanierungssatzung im Herbst 2020 beschlossen. Auf dieser Grundlage können genaue Maßnahmen geplant und durchgeführt und auch private Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen gefördert werden.

Bürgerworkshop
Die Ergebnisse des Studentenprojekts wurden in der Turn- und Festhalle ausgestellt
Studentenprojekt liefert neue Perspektiven

Einige städtebauliche Missstände, die im Rahmen einer umfassenden Sanierung behoben werden sollen, sind bereits jetzt erkennbar. So ist ein großer Teil der städtischen Gebäude dringend sanierungsbedürftig, öffentliche Wege und Plätze sind nicht barrierefrei und das brachliegende Gebiet um das ehemalige Rathaus in der Filderstraße soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Durch Neuordnung, Innenentwicklung und Umnutzung soll die innerörtliche Struktur Musbergs weiterentwickelt sowie der dörflich-historische Charakter des Ortes und das soziale Miteinander gestärkt werden. Wesentliche Ziele sind deshalb die Attraktivierung der Ortsmitte durch identitätsstiftende Maßnahmen und die Stärkung der sozialen Stabilität.

Stärkung der Ortsmitte, Verbesserung des Ortsbildes

  • Für die Bewohner*innen sollen Treffpunkte mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen und ein Ersatz der Räumlichkeiten für die zahlreichen Vereine Musbergs stattfinden.
  • Die Identität und Attraktivität des Ortes sowie die soziale Stabilität sollen während der Sanierung gestärkt werden.
  • Städtebauliche Missstände sollen beseitigt werden.
  • Der Umgang mit dem baulichen Erbe soll behutsam erfolgen und die Baukultur zukunftsorientiert sein.
  • Die Ortsmitte soll revitalisiert und funktionsfähig erhalten sowie die Nahversorgung.

Modernisierung und Verbesserung der Wohnverhältnisse

  • Die aktuellen Wohnverhältnisse sollen, insbesondere in Hinblick auf den demografischen Wandel, modernisiert werden.
  • Im Zentrum steht hier der Umbau in altersgerechtes Wohnen, aber auch die Schaffung von Wohnraum für Familien.

Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums

  • Der öffentliche Raum soll ein Nebeneinander von motorisiertem Individualverkehr,
  • Zu-Fuß-Gehenden, Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden ermöglichen.
  • Oberste Priorität ist es, den öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten.

Ökologische Maßnahmen

  • Ökologische Maßnahmen können den dörflichen Charakter Musbergs zusätzlich unterstreichen und zusätzlich das Mikroklima verbessern.
  • Bestehende Grünflächen sollen erhalten und erweitert werden, während ein zu starkes Nachverdichten in der Ortsmitte nicht gewünscht ist.
Schwarzweiß-Aufnahme alter Ortskern Musberg
Untere Haublickstraße, Ansicht aus dem Jahr 1970 | Foto: Stadt
Untere Filderstraße, Ansicht aus dem Jahr 1970 | Foto: Stadt

Die Durchführung der folgenden Maßnahmen ist vorgesehen, um die Sanierungsziele zu erreichen:

  • Neuordnung neues Rathaus: Das Gebäude steht größtenteils leer und ist stark sanierungsbedürftig. Die verbliebenen Nutzungen sollten verlagert und das Gelände neuen Nutzungen (z. B. Wohnraum, Einzelhandel) zugeführt werden.
  • Sanierung öffentlicher Gebäude: Die historischen Gebäude an der Filderstraße (Altes Rathaus, Ritter, Ritterscheuer) sollen saniert werden. Auch der Bürgersaal ist sanierungsbedürftig und nicht barrierefrei.
  • Grunderwerb: Es soll vertiefend geprüft werden, inwiefern Grunderwerb durch die Stadt sinnvoll zur Erreichung der städtebaulichen Ziele eingesetzt werden kann.
  • Sanierung von öffentlichen Räumen: Die Filderstraße soll, insbesondere im Kreuzungsbereich mit der Böblinger Straße, barrierearm und fußgängerfreundlicher gestaltet werden.
  • Mobilität: Entsprechend dem Mobilitätskonzept der Stadt Leinfelden-Echterdingen soll auch in Musberg ein Mobilitätspunkt (das entspricht der Bündelung von verschiedenen Mobilitätsangeboten) mit z. B. ÖPNV, Carsharing, Fahrradabstellanlagen und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in der Ortsmitte geschaffen werden.

Vorstellungen und Wünsche der Bürgerschaft wurden bereits in der Eigentümer- und Bewohnerbefragung gem. § 138 Abs. 1 Baugesetzbuch erfragt. Zusätzlich konnten bei einer Informationsveranstaltung im Herbst 2019 weitere Fragen rund um das Thema Sanierung gestellt und beantwortet werden. Aktiv eingebracht haben sich alle Interessierten bei der Bürgerwerkstatt im Januar 2020, wo viele gute Ideen und Vorschläge gesammelt wurden – und die in weiterer Folge in die VU eingeflossen sind.

Foto: Bergmann

Auch künftig sollen die lokalen Akteure aus Bürgerschaft, Gewerbe und Vereinen aktiv in die Planungen für die „Ortsmitte Musberg“ eingebunden werden. Sobald neue Veranstaltungen geplant sind, wird rechtzeitig darüber im Amtsblatt und Internet informiert.

Mit der Beratung über Sanierungs- und Fördermöglichkeiten hat die Stadt Leinfelden-Echterdingen die KE Immobilien Kommunalentwicklung betraut, an die sich Interessierte wenden können. Ob Sie eine Förderung beantragen können und welche Leistungen Förderberechtigt sind oder welche steuerlichen Vorteile sich für Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben können Sie den hier von der Stadt bereit gestellten Unterlagen entnehmen oder sie vereinbaren einen Beratungstermin.

Sanierungsbetreuer
KE Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Telefon: 0771/ 6454 -2142
E-Mail: wolfgang.fuerst@lbbw-im.de

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