Sanierungsgebiet Ortsmitte Musberg
Nach Abschluss der nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchung wurde das Gebiet förmlich vom Gemeinderat als Sanierungsgebiet festgelegt. Die Festlegung bildet den Startschuss für eine Neugestaltung der städtebaulichen Strukturen in der Ortsmitte Musberg.

Einige städtebauliche Missstände, die im Rahmen einer umfassenden Sanierung behoben werden sollen, sind bereits jetzt erkennbar. So ist ein großer Teil der städtischen Gebäude dringend sanierungsbedürftig, öffentliche Wege und Plätze sind nicht barrierefrei und das brachliegende Gebiet um das ehemalige Rathaus in der Filderstraße soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Was wurde bereits erreicht?
Im März 2019 wurde das Gebiet vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Die erste Tranche des Förderrahmens in Höhe von 700.000 Euro (60% der gesamten Finanzierung) wurde damit zugesagt. Die Abschätzung der Gesamtkosten der Sanierung werden in der kommenden Vorbereitenden Untersuchung (kurz: VU) dargestellt.

Die Grobanalyse der städtebaulichen Gegebenheiten in der Ortsmitte Musberg wurde im September 2019 abgeschlossen. Diese enthält Vorschläge für die möglichen Ziele der Sanierung und erste Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Konkret wurden in der Grobanalyse folgende Sanierungsziele vorgeschlagen:
- Die Identität und Attraktivität des Ortes sowie die soziale Stabilität sollen während der Sanierung gestärkt werden.
- Städtebauliche Missstände sollen beseitigt werden.
- Der Umgang mit dem baulichen Erbe soll behutsam erfolgen und die Baukultur zukunftsorientiert sein.
- Es gilt der Grundsatz der Innen- vor Außenentwicklung. Baulücken sollen geschlossen und Leerstände in der Ortsmitte vermieden werden.
- Der Wohnungsbestand muss bedarfsgerecht angepasst und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
- Die Ortsmitte soll revitalisiert und funktionsfähig erhalten sowie die Nahversorgung für Musberg sichergestellt werden.
Daneben gilt als oberste Priorität, den öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten und das allgemeine Ortsbild zu verbessern. Dies soll auch durch die Weiterentwicklung von öffentlichen und identitätsstiftenden privaten Grünflächen erreicht werden.

Zusätzlich können unter anderem folgende Maßnahmen dazu beitragen, die formulierten Sanierungsziele umzusetzen:
- Neuordnung neues Rathaus: Das Gebäude steht größtenteils leer und ist stark sanierungsbedürftig. Die verbliebenen Nutzungen sollten verlagert und das Gelände neuen Nutzungen (z. B. Wohnraum, Einzelhandel) zugeführt werden.
- Sanierung öffentlicher Gebäude: Die historischen Gebäude an der Filderstraße (Altes Rathaus, Ritter, Ritterscheuer) sollen saniert werden. Auch der Bürgersaal ist sanierungsbedürftig und nicht barrierefrei.
- Grunderwerb: Es soll vertiefend geprüft werden, inwiefern Grunderwerb durch die Stadt sinnvoll zur Erreichung der städtebaulichen Ziele eingesetzt werden kann.
- Sanierung von öffentlichen Räumen: Die Filderstraße soll, insbesondere im Kreuzungsbereich mit der Böblinger Straße, barrierearm und fußgängerfreundlicher gestaltet werden.
- Mobilität: Entsprechend dem Mobilitätskonzept der Stadt Leinfelden-Echterdingen soll auch in Musberg ein Mobilitätspunkt (das entspricht der Bündelung von verschiedenen Mobilitätsangeboten) mit z. B. ÖPNV, Carsharing, Fahrradabstellanlagen und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in der Ortsmitte geschaffen werden.
Die Grobanalyse war, wie der Name bereits vermuten lässt, eine erste grobe Untersuchung des künftigen Sanierungsgebiets. Sie diente als Grundlage für die Antragstellung auf Finanzmittel der Städtebauförderung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Der gesamte Text der Grobanalyse steht unter „Downloads“ (siehe unten) zur Verfügung.
Vorstellungen und Wünsche der Bürgerschaft wurden bereits in der Eigentümer- und Bewohnerbefragung gem. § 138 Abs. 1 Baugesetzbuch erfragt. Zusätzlich konnten bei einer Informationsveranstaltung im Herbst 2019 weitere Fragen rund um das Thema Sanierung gestellt und beantwortet werden. Aktiv eingebracht haben sich alle Interessierten bei der Bürgerwerkstatt im Januar 2020, wo viele gute Ideen und Vorschläge gesammelt wurden – und die in weiterer Folge in die VU eingeflossen sind.

Auch künftig sollen die lokalen Akteure aus Bürgerschaft, Gewerbe und Vereinen aktiv in die Planungen für die „Ortsmitte Musberg“ eingebunden werden. Sobald neue Veranstaltungen geplant sind, wird rechtzeitig darüber im Amtsblatt und Internet informiert.
Wie geht es weiter?
Nach Abschluss und Vorstellung der VU das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Musberg“ wurde die Sanierungssatzung im Herbst 2020 beschlossen. Auf dieser Grundlage können genaue Maßnahmen geplant und durchgeführt und auch private Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen gefördert werden.
Haben Sie Fragen zum Sanierungsgebiet oder möchten gerne Anregungen und Ideen äußern? Über den untenstehenden Kontakt können Sie direkt mit der Stadtverwaltung Verbindung aufnehmen. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet und beantwortet.
- Kontakt: Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen per E-Mail an Frau Munk, g.munk@le-mail.de, oder an Herrn Käpplinger, s.kaepplinger@le-mail.de. Den Sanierungsbetreuer Wolfgang Fürst von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erreichen Sie unter Tel. 0711/6454-2142 und per E-Mail: wolfgang.fuerst@lbbw-im.de.
Downloads
- Grobanalyse Ortmitte Musberg (PDF, 4,2 MB)
- Abgrenzung des Sanierungsgebiets (PDF, 675,1 KB)
- Beschlussprotokoll (PDF, 84,7 KB)
- Flyer Sanierungsgebiet Ortsmitte Musberg – Förderrichtlinien (PDF, 1,9 MB)
- Zu den Sitzungsvorlagen des Technischen Ausschusses vom 22.9.2020
(Ö2: Sanierung Ortsmitte Musberg – Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen — Ö3: Beschluss der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortmitte Musberg“ — Ö4: Förderrichtlinien der Stadt Leinfelden-Echterdingen für die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte Musberg“)