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Wählerverzeichnis

Um wählen zu können, müssen wahlberechtigte Personen in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis gibt es bei der Bundestagswahl folgende Stichtage, die bei Umzügen zu beachten sind:

Bis 12.01.2025
(= 42. Tag vor der Wahl)
Alle bis 12.01.2025 in Leinfelden-Echterdingen mit Hauptwohnsitz gemeldeten, wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Leinfelden-Echterdingen aufgenommen und erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

13.01. bis 02.02.2025
(= 41. bis 21. Tag vor der Wahl)
Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Leinfelden-Echterdingen erfolgt nur auf Antrag Stadt Leinfelden-Echterdingen: Behördenwegweiser Bürger- und Ordnungsamt) Kontakt aufnehmen).

Wer keinen Antrag stellt, verbleibt im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und übt das Wahlrecht dort aus entweder vor Ort oder durch Briefwahl

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.

Ab 03.02.2025
(= ab dem 21. Tag vor der Wahl)
Umziehende Personen verleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus entweder vor Ort oder oder durch Briefwahl

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular für im Ausland lebende Deutsche sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin zu finden: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin)