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Kinderbetreuung wird teurer

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat in den vergangenen Jahren ihre Angebote zur Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut – sowohl personell als auch in baulicher und qualitativer Hinsicht. Dieser Einsatz zeigt sich auch in einem überdurchschnittlich hohen kommunalen Engagement bei der Finanzierung der frühkindlichen Bildung. 

Foto: Bergmann

„Dass die Lage sich deutlich verbessert hat, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis gemeinsamer politischer Anstrengung“, so Otto Ruppaner kürzlich im Gemeinderat. Aber das habe seinen Preis, so der Oberbürgermeister, der von zusätzlichen Ausgaben in Höhe von jährlich rund 2,8 Millionen Euro spricht. Bislang wurden die gestiegenen Kosten jedoch nur teilweise an die Eltern weitergegeben.

Um eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen, ist es nun notwendig, die Elternentgelte schrittweise an die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und Kirchen anzupassen – insbesondere im Bereich der Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren (U3).

Bereits im Juli 2016 hatte der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss gefasst, der vorsieht, die Elternbeiträge entsprechend der jährlich aktualisierten Empfehlungen anzupassen. Diese Leitlinien wurden im März 2024 vom Städtetag, Gemeindetag sowie den Kirchenleitungen und Fachverbänden erneut bestätigt. Ziel bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge – ein Wert, der in Leinfelden-Echterdingen derzeit mit rund zehn Prozent deutlich unterschritten und nach der Gebührenerhöhung bei 10,8 Prozent liegen wird. 

Neues Entgeltmodell ab dem Kindergartenjahr 2025/2026

Im Zuge der Neustrukturierung sieht die Stadtverwaltung unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Stufenweise Anhebung der Beiträge in der U3-Betreuung über einen Zeitraum von drei Jahren bis zur Annäherung an die empfohlenen Beitragssätze.
  • Anpassung der Betreuungsentgelte mit Angleichung des Stundenpreises für Klein- und Kindergartenkinder (U3, Ü3). Dies führt zu einer nachvollziehbaren Preisstruktur mit einem festen Stundensatz für alle Wochenmodelle

Bei einer vereinfachten Berechnung bedeutet das, dass die Elterentgelte im Ü3-Bereich um 7,2 Prozent und im U3-Bereich um 12,7 Prozent steigen. Diese Regelungen gelten ab dem 1. September dieses Jahres. Familien, die Transferleistungen erhalten, können beim Landratsamt Esslingen die Übernahme der Betreuungskosten beantragen. Familien mit niedrigem Einkommen, die keine dieser Leistungen beziehen, können einen Zuschuss bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises beantragen. Die Stadtpass-Regelung bleibt ebenfalls bestehen.

Nach einer intensiv geführten Vorberatung im Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschuss stimmte der Gemeinderat bei vier Nein-Stimmen für die Vorlage und damit die Gebührenerhöhung.

Richtigstellung: Auf Social Media hatten wir fälschlicherweise von einer einstimmigen Entscheidung berichtet. Wir bitten um Entschuldigung für diesen Fehler.