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Näher an die Baustelle: Neuer Handwerkerparkausweis spart Zeit und Wege

Am 21. Januar informierten Wirtschaftsförderung und Verkehrsbehörde der Stadt Leinfelden-Echterdingen zusammen mit der Kreiswirtschaftsförderung, Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen und dem Bund der Selbständigen LE über den seit dem 1. Januar 2026 landkreisweit geltenden Handwerkerparkausweis.

Foto: U. J. Alexander/Abobe Stock

Als Gastgeber wandte sich Dr. Carl-Gustav Kalbfell an die verschiedenen Akteure sowie die Vertreter der Handwerksbetriebe im virtuellen Raum. Die Stadt LE, so der Bürgermeister, begrüßt die konzertierte Aktion der Kreiswirtschaftsförderung sowie der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen.

Gerade auf deren Initiative seien die 44 Kommunen – kommunale Straßenverkehrsbehörden und Wirtschaftsförderungen – vor einigen Jahren erstmals an einen Tisch gekommen. In den großen Kreisstädten im stark verdichteten Landkreis Esslingen und in der Kreisstadt Esslingen selbst ist es für Handwerksbetriebe oft schwierig, einen Parkplatz direkt am Baustellen- bzw. Werkstatt-Ort zu finden. Das soll mit dem neuen Handwerkerparkausweis erleichtert werden.

Arbeit für Handwerker wird einfacher

Zu den Details: Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Esslingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind. Sprich: Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

  • Alle Informationen darüber, wer den Handwerkparkausweis beantragen kann, die Voraussetzungen für die Betriebe, den Verfahrensablauf (persönlich, digital oder mit der Post) lassen sich hier entnehmen. Er lässt sich online über das Service-Portal BW beantragen: www.service-bw.de

Die Kosten für einen Handwerkerparkausweis für 12 Monate betragen 200 Euro. Je Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Kennzeichen des jeweiligen Handwerkbetriebs eingetragen werden. Hinweis: Bei gleichzeitiger Nutzung ist jeweils ein gesonderter Handwerkerparkausweis pro Fahrzeug erforderlich.

Wo genau können Handwerker parken?

Mit dem kreisweiten Handwerkerparkausweis kann ein Betrieb sein Fahrzeug für die Dauer des Arbeitseinsatzes in den folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht:

  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren,
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Verwendung einer Parkscheibe und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
  • auf Bewohnerparkplätzen,
  • in Bereichen mit eingeschränkten Halteverboten sowie in Bereichen mit Zonenhalteverboten,
  • in Fußgängerzonen, ausgenommen auf Markt- und Veranstaltungsflächen

Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum Halten auf Behindertenparkplätzen und im absoluten Halteverbot. Ebenso wenig erlaubt ist das Parken im absoluten Halteverbot und auf Gehwegen.

Örtlichen Handwerkerparkausweis in LE gibt es weiterhin

Den bisherigen, nur für Leinfelden-Echterdingen geltenden Parkausweis für Handwerksbetriebe und besondere Gewerbebetriebe, insbesondere Pflegedienste (sogenannter „Antrag auf Ausstellung eines Sonderparkausweises im Zonenhalteverbot gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4b StVO“), soll es weiterhin geben (Kosten 65 Euro für 12 Monate). Den Antrag für den örtlichen Handwerkerparkausweis gibt es hier als PDF-Download. Beantragen muss man diesen per E-Mail über die Verkehrsbehörde der Stadt LE: verkehrsbehoerde@le-mail.de.

Mit dem landkreisweiten Handwerkerparkausweis wurde nun zunächst der Auftakt für ein erleichtertes gewerbliches Parken gemacht. Wie das Verfahren in der Praxis funktioniert, wird regelmäßig durch die verantwortlichen Beteiligten beim Kreis und in den Kommunen vor Ort kontrolliert, um es laufend zu optimieren. Ein nächster möglicher Schritt könnte auch die Ausweitung des Parkausweises auf die Sozialen Dienste im Landkreis sein.