Pfeil nach unten
Leistungen

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Giengen

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

 

Freigabevermerk

Stadt Giengen, 21.09.2009/JS