Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amtsgericht Böblingen -Grundbuchamt-
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit (Nur nach Terminvereinbarung.)
Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Leistungen
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuch - Eintragung beantragen
- Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Hypothek oder Grundschuld bestellen


