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Unterstützung für Ihren Beitrag zum Klimaschutz

Für viele Klimaschutzprojekte sind zunächst Investitionen notwendig, die sich jedoch in der Folge auszahlen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Fördermittel von Bund, Land und der Stadt Leinfelden-Echterdingen Sie in Anspruch nehmen können, um Ihr geplantes Vorhaben umzusetzen. Darüber hinaus finden Sie hier auch passende Informations- und Beratungsangebote.

Beratungsangebote & Förderprogramme von Bund und Land

Die Verbraucherzentrale stellt Bürgerinnen und Bürgern umfassende Informationen zu den Themen Umwelt, Haushalt und Energie zur Verfügung:
Verbraucherzentrale (Umwelt & Haushalt)
Verbraucherzentrale (Energie)

Ergänzend hierzu gibt es auch Beratungsangebote zum Thema Energiesparen im Alltag:
Verbraucherzentrale (Energieberatung) 

Auch die Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen steht Ihnen zu verschiedenen Themen gerne zur Verfügung:
Klimaschutzagentur Landkreis Esslingen (Energieberatung)

Der Bund sowie das Land Baden-Württemberg unterstützen Sie ebenfalls bei Ihren Klimaschutzprojekten – sei es durch Fördermittel, Zuschüsse zur Finanzierung, zinsverbilligte Darlehen oder steuerlichen Begünstigungen. In der Förderdatenbank der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) finden Sie einfach und schnell Förderprogramme für Ihr Vorhaben:
KEA-BW Landesenergieberatung (Förderdatenbank)

Beratungsangebote & Förderprogramme der Stadt LE

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen ist bestrebt, ergänzende Beratungs- und Fördermöglichkeiten zu jenen des Bundes und Landes für ihre Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.

Die Stadtwerke bieten in Person von Herrn Dipl.-Ing. Gerd Alsheimer eine orientierende Beratung in verschiedenen Energiefragen an. Hierzu zählen Themen wie Wärmeversorgung, Wärmedämmung oder Stromanwendungen:

www.stadtwerke-le.de/Energieberatung
Gerd Alsheimer, Dipl.-Ing.
E-Mail: g.alsheimer@le-mail.de
Telefon: 0162/7 50 77 91

Bei Fragen rund um das Thema Energiesparen im Alltag, steht Ihnen die ehrenamtliche Energieberatungsgruppe der Stadt zur Verfügung:

E-Mail: energieberatung@ehrenamt-le.de
Mario Matrai, Amt für soziale Dienste
E-Mail: m.matrai@le-mail.de
Telefon: 0711/1600-326

Förderprogramm für Balkonsolaranlagen

Damit das Ziel der städtischen Klimaneutralität bis 2040 erreicht werden kann, müssen die erneuerbaren Energien in Leinfelden-Echterdingen ausgebaut werden. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen stellt hierbei das größte nutzbare Potenzial dar. Die Partizipation von Mehrfamilienhausbewohnern und Mietern an der Energiewende ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen erschwert. Balkonsolaranlagen sind ein einfacher, wenn auch zunächst kleiner Schritt , diese an der Nutzung der Sonnenenergie zu beteiligen.

Ziel des Förderprogramms ist daher, den Kauf und die Errichtung von Balkonsolaranlagen in Leinfelden-Echterdingen zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten.

Eckpunkte des Förderprogramms:

  • Gestartet am 20.9.2023, rückwirkend zum 1.7.2023 (Rechnungsdatum der Anlage).
  • Laufzeit zunächst bis 31.12.2024 oder bis das Fördermittelbudget in Höhe von 35.000 Euro ausgeschöpft ist.
  • Die Zuwendungshöhe beträgt 125 Euro pro installiertem Solarmodul bzw. maximal 250 Euro pro Anlage.
  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder Mieter einer Wohnung in Leinfelden-Echterdingen sind.
  • Die Balkonsolaranlage muss auf der Gemarkung Leinfelden-Echterdingens errichtet werden.

Alle weiteren Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und -modalitäten können der Förderrichtlinie entnommen werden: Richtlinie zur Förderung von Balkonsolaranlagen in Leinfelden-Echterdingen (PDF, 336,4 KB)

Antragsverfahren:

  • Der Förderantrag (PDF, 207,8 KB) ist gut leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen und zusammen mit den Nachweisen (siehe VII. Förderrichtlinie (PDF, 336,4 KB)) vorzugsweise per E-Mail bei der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Leinfelden-Echterdingen (balkonsolar@le-mail.de) einzureichen.
  • Über die vorliegenden Anträge entscheidet die Stadt Leinfelden-Echterdingen in der Reihenfolge des Antragseinganges im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
  • Nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen erhalten die antragstellenden Personen einen schriftlichen Bewilligungsbescheid sowie die Auszahlung der Förderung auf die im Antrag genannte Bankverbindung.

Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren entnehmen Sie der Förderrichtlinie (PDF, 336,4 KB).