Öffentliche Auslegung Bebauungsplanverfahren „Südlich der Bunsenstraße (09-13)“, Stadtteil Musberg
I. Beschlussgrundlage
Der Gemeinderat der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Südlich der Bunsenstraße“ (09-13), Stadtteil Musberg, gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan „Südlich der Bunsenstraße“ (09-13) wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Da es sich um einen kleingebietlichen Bebauungsplan i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB handelt, gelten die Eingriffe i.S.d. § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als erfolgt oder zulässig. Eine Eingriff-Ausgleichsregelung ist deshalb nicht erforderlich. Relevante umweltbezogene Belange sind jedoch weiterhin zu ermitteln, zu bewerten und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die städtebauliche Gesamtabwägung einzustellen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 15.09.2025. Es gilt die Begründung vom 15.09.2025.
II. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs mit örtlichen Bauvorschriften ist im folgendem Lageplanausschnitt dargestellt:

III. Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet südlich der Bunsenstraße ist ein ehemals gewerblich genutztes Areal, das aufgrund struktureller Veränderungen nicht mehr marktgängig ist. Vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden erheblichen Wohnungsmangels in der Region Stuttgart besteht ein dringendes öffentliches Interesse daran, diese innerstädtische Fläche neu zu entwickeln und für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. Durch die Nachnutzung einer vorbelasteten Fläche wird zusätzlicher Flächenverbrauch im Außenbereich vermieden und die Innenentwicklung gestärkt.
Ziel der Planung ist es, ein neues Wohnquartier zu schaffen, das unterschiedliche Wohnungsangebote umfasst und auch sozial geförderten Wohnraum vorsieht. Damit wird ein Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts geleistet und eine soziale Durchmischung gefördert.
Städtebaulich wird angestrebt, eine kompakte und zugleich maßstäbliche Bebauung zu realisieren, die sich in die Umgebung einfügt und eine funktionale Erschließung gewährleistet. Die Nähe zum Grünzug und zum Bachlauf erfordert eine besondere landschaftsplanerische Integration, sodass neben der Wohnnutzung auch qualitätsvolle Freiräume entstehen. Ergänzend ist eine angemessene Stellplatzversorgung vorgesehen, die den Bedarf von Bewohnern und Besuchern berücksichtigt. Insgesamt soll so ein modernes, nachhaltiges Wohnquartier entstehen, das städtebauliche, soziale und ökologische Anforderungen gleichermaßen erfüllt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13.152 m² (ca. 1,31 ha).
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bebauungsplan „Südlich der Bunsenstraße“, Pustal Landschaftsökologie und Planung, 16.12.2024
 - Verkehrsgutachten „Neubebauung Bunsenstraße“, Bernard Gruppe ZT GmbH, 14.04.2025
 - Schalltechnischer Untersuchung zum Bebauungsplan „Südlich der Bunsenstraße“, SoundPLAN GmbH, 12.06.2025
 - Verbal-argumentatives stadtklimatisches Gutachten zum Bebauungsplan „Südlich der Bunsenstraße“, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, März 2025
 - Besonnungsstudie „Grundstück BPD“, Lohmeyer GmbH, August 2025
 - Baugrundgutachten „Filderstraße 119“, Büro für angewandte Geowissenschaften, 20.12.2019
 - Orientierende Altlastenuntersuchung „Filderstraße 119“, Büro für angewandte Geowissenschaften, 20.12.2019
 - Altlastendetailuntersuchung „Filderstraße 119“, Büro für angewandte Geowissenschaften, 15.09.2025
 - Überflutungsnachweis „Südlich der Bunsenstraße“, Ingenieurbüro Spieth, 15.05.2025
 
IV. Organisatorische Hinweise
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Satzung der örtlichen Bauvorschriften, der Entwurf der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
Montag, den 03. November 2025 bis einschließlich Freitag, den 05. Dezember 2025- je einschließlich-
öffentlich aus.
Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung – Bebauungsplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit“ bereitgestellt. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme ebenfalls im Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 11 im Planungsamt 1. OG (Zugang zum Aufzug im rückwertigen Bereich des Rathauses) vor. Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Plans besteht zu folgenden Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Erklärungen zur Niederschrift können beim zuständigen Sachbearbeiter/-in abgegeben werden.
V. Verfahrensrechtliche Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Stadt nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens die Stellungnahmen von Bürger/-innen personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen bzw. Stellungnahmen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
| Typ | Name | Datum | Größe | 
|---|---|---|---|
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        Entwurf Textteil.pdf (PDF, 320,1 KB) | 03.11.2025 | 320,1 KB | 
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        Artenschutzrechtliche Relevanzpruefung saP .pdf (PDF, 3,7 MB) | 03.11.2025 | 3,7 MB | 
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        Ueberflutungsnachweis.pdf (PDF, 4,7 MB) | 03.11.2025 | 4,7 MB | 
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        Verkehrsgutachten.pdf (PDF, 1,3 MB) | 03.11.2025 | 1,3 MB | 
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        Abwaegungstabelle.pdf (PDF, 2 MB) | 03.11.2025 | 2 MB | 
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        Lageplan zum Auslegungsbeschluss.pdf (PDF, 3,1 MB) | 03.11.2025 | 3,1 MB | 
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        Planteil.pdf (PDF, 1005,8 KB) | 03.11.2025 | 1005,8 KB | 
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        Altlastenuntersuchung.pdf (PDF, 3,8 MB) | 03.11.2025 | 3,8 MB | 
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        Schalltechnische Untersuchung.pdf (PDF, 3,9 MB) | 03.11.2025 | 3,9 MB | 
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        Entwurf Begruendung.pdf (PDF, 3,4 MB) | 03.11.2025 | 3,4 MB | 
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        Besonnungsstudie.pdf (PDF, 3,8 MB) | 03.11.2025 | 3,8 MB | 
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        Klimaoekologie.pdf (PDF, 3 MB) | 03.11.2025 | 3 MB | 
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        Altlastendetailuntersuchung.pdf (PDF, 21,9 MB) | 03.11.2025 | 21,9 MB | 
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        Vorlage.pdf (PDF, 204,5 KB) | 03.11.2025 | 204,5 KB | 
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        Baugrundgutachten.pdf (PDF, 4,4 MB) | 03.11.2025 | 4,4 MB | 

