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Bebauungsplanverfahren „Änderung Stangen“ (31-1/2)

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Änderung Stangen“ (31-1/2).

I. Beschlussgrundlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Änderung Stangen" (31-1/2), Stadtteil Leinfelden, gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 05.02.2024. Es gilt die Begründung vom 05.02.2024.

II. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

III. Ziele und Zwecke der Planung

Im Stadtteil Echterdingen besteht nach wie vor akuter Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten. Neben dem bereits bestehenden Bedarf, sollen mit einem guten Betreuungsangebot Anreize für junge Familien geschaffen werden, sich in Leinfelden-Echterdingen niederzulassen. Weiterhin mangelt es an bezahlbaren Wohnraum, insbesondere auch für städtische Mitarbeiter/innen (z.B. im Bereich der Kinderbetreuung).

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen plant vor diesem Hintergrund auf dem bisher als Grün- und Spielfläche genutzten Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Stangen“ (32-1) eine Kindertagesstätte (Kita). Des Weiteren soll die Möglichkeit offengehalten werden, die nun konkret geplante Kindertagesstätte perspektivisch durch zusätzliche Wohngeschosse zu ergänzen.

Dazu werden die Teile der bisherigen Flächenfestsetzungen „Öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz)“ und „Öffentliche Grünfläche (Verkehrsgrün)“ den städtebaulichen Zielen entsprechend zu einer Fläche für allgemeines Wohnen geändert.

Ziel dieser Planung ist, den Mangel an Plätzen in Kindertagesstätten durch eine Baumaßnahme im Sinne der Innenentwicklung entgegenzuwirken und gleichzeitig dem akuten Wohnraumbedarf perspektivisch begrenzen zu können. Für diese Zielsetzungen sollen nun die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

Zum Bebauungsplan werden folgende umweltbezogene Informationen sowie umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

  1. Artenschutzrechtliche Habitatpotenzialanalyse vom August 2018
    Im Zuge einer Übersichtsbegehung erfolgte eine Erfassung potenzieller Habitate nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in Verbindung mit der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie (Rote Liste Arten zzgl. Vorwarnlistenarten) geschützter Tierarten. Es wurde geprüft, ob Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen sind.
  2. Zusätzliche Artenschutzrechtliche Voruntersuchung (besonderer Artenschutz) vom November 2023
    Es wurde ergänzend eine Artenschutzrechtliche Voruntersuchung nach § 44 f. BNatSchG im November 2023 durchgeführt, um Befunde von Habitat Strukturen auszuschließen.
  3. Schalltechnische Untersuchung vom Januar 2024
    Der Lärm durch Hol- und Bringverkehr der Kita auf den geplanten Stellplätzen sowie die resultierende Verkehrserhöhung auf der Stangenstraße wird aus schalltechnischer Sicht untersucht und bewertet.
  4. Untersuchung des Baumbestands auf mehrjährig nutzbare Niststätten und mögliche Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG
    Ergänzend wurde im Februar 2020 eine Untersuchung des Baumbestands auf mehrjährig nutzbare Niststätten und mögliche Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG durchgeführt. Es wurde untersucht, ob Baumhöhlen oder andere artenschutzrechtlich relevante Strukturen vorhanden sind und bei der Rodung Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG eintreten können. 
  5. Verkehrliche Stellungnahme Kita Stangen in Leinfelden-Echterdingen von Dezember 2018
    In der Stellungnahme seitens des Ingenieurbüros Brenner Bernard werden die verkehrlichen Aspekte, die mit dem Angebotsbebauungsplan einhergehen können, untersucht.
  6. Geotechnischer Vorbericht vom November 2018
    Das geotechnische Gutachten wurde für die Erschließung erstellt. Es wurden Angaben zu den zu erwartenden Baugrundverhältnissen und geotechnischen Aspekten hinsichtlich der geplanten Bebauung gemacht.
  7. Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung vom August 2018
    Zur Absicherung der geplanten Erkundungs- und Bauarbeiten wurde das Untersuchungsgebiet mit Hilfe einer Luftbildauswertung auf das mögliche Vorhandensein von Sprengbomben-Blindgängern untersucht.
  8. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg 06.09.2019
    Das Schreiben enthält Hinweise zu Geotechnik.
  9. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.09.2019
    Das Schreiben enthält Hinweise zum Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Stuttgart, zum Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Stuttgart sowie zum Lärmschutzbereich.
  10. Stellungnahme des Landratsamtes Esslingen vom 18.09.2019
    Das Schreiben enthält Hinweise zum erheblichen Eingriff in den Baum- beziehungsweise Gehölzbestand. Es wird auf die artenschutzrechtlichen Habitatpotenzialanalyse eingegangen und auf Niststätten und Fledermausquartiere verwiesen.
  11. Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 05.09.2019
    Das Schreiben enthält Hinweise auf die Verkehrliche Stellungnahme, die Verkehrsbelastung, Lärm, Parkplatzsituation, Gebäudehöhe, städtebauliche Einbindung, Umwelt- und Klimabelange, Baumbestand und Rodungen, Klimawandel, Habitatpotenzialanalyse, Grünflächen.
  12. Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 12.09.2019
    Das Schreiben enthält Hinweise zu Bauhöhe und Verkehrsaufkommen, Untersuchung von Lebewesen, Grünflächen.
  13. Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 24.09.2019 (IG Stangen)
    Das Schreiben wurde seitens der Interessengemeinschaft Stangen an die Stadt übermittelt.
    Das Schreiben enthält Hinweise zu Gebäudehöhe, Verkehrsberechnung und Verkehrssituation, Grünflächen.
  14. Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 24.09.2019
    Das Schreiben enthält Hinweise zu Gebäudehöhe, Grünflächen, Verkehrssituation, Bestandsnutzung als Spielplatz, Parksituation, Umwelt und Klima, Habitatpotenzialanalyse, Verschattung.

IV. Organisatorische Hinweise

Nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit §§ 1 ff. PlanSiG ist für dieses Bebauungsplanverfahren eine erneute Auslegung von Unterlagen angeordnet. Nach § 3 Abs.1 PlanSiG kann die erneute Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Es erfolgt daher in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis Freitag, 17.05.2024 -je einschließlich- eine Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung – Bebauungsplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit“. Zusätzlich werden die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf mit Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Entwurf der Begründung, Gutachten, umweltbezogenen Stellungnahmen) nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in diesem Zeitraum Montag, 15.04.2024 bis Freitag, 17.05.2024 bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Rathaus Echterdingen, Planungsamt, Bernhäuser Straße 11, 1. Stock (Zugang zum Aufzug im rückwertigen Bereich des Rathauses) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Plans besteht zu folgenden Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

V. Verfahrensrechtliche Hinweise

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Stadt nach Abschluss der erneuten öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens die Stellungnahmen von Bürger*innen personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen bzw. Stellungnahmen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Anlagen