Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Unteraichen III – 1. Teiländerung Fasanenweg 11“ (18-04-01), Stadtteil Leinfelden-Unteraichen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Unteraichen III – 1. Teiländerung Fasanenweg 11“ (18-04-01)
I. Beschlussgrundlage
Der Gemeinderat der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Unteraichen III – 1. Teiländerung Fasanenweg 11“ (18-04-1), Stadtteil Leinfelden, gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Unteraichen III – 1. Teiländerung Fasanenweg 11“ (18-04-1) wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB sowie vom Monitoring nach § 4c BauGB abgesehen.
Da es sich um einen kleingebietlichen Bebauungsplan im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB handelt, gelten Eingriffe im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als erfolgt oder zulässig. Eine Eingriff-Ausgleichsregelung ist deshalb nicht erforderlich. Relevante umweltbezogene Belange sind jedoch weiterhin zu ermitteln, zu bewerten und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die städtebauliche Gesamtabwägung einzustellen.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 23.06.2025. Es gilt die Begründung vom 23.06.2025.
II. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist ca. 5.080 m² groß und im folgenden Lageplanausschnitt dargestellt:

III. Ziele und Zwecke der Planung
Das Gewerbegebiet im Norden Leinfeldens ist in den letzten Jahren besonders von Leerstand und mangelnder Nachfrage nach Büroflächen tangiert. Gleichzeitig sucht die Daimler Truck AG bereits seit längerer Zeit nach Möglichkeiten, die in der Region Stuttgart (und darüber hinaus) verteilten Mitarbeiter im Bereich des bestehenden Headquarter-Standortes in Leinfelden zu konzentrieren und den Standort damit insgesamt zu konsolidieren.
Das leerstehende und von erheblichem Sanierungsbedarf gekennzeichnete Gebäude im Fasanenweg 11 bietet nun nach detaillierten Untersuchungen die Möglichkeit, mit einer Aufstockung den Bedarf der Daimler Truck AG zu bedienen – und das in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Daimler Truck-Campus. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Unteraichen III – 1. Teiländerung Fasanenweg 11“ (18-04-01) soll daher das Planungsrecht für die Revitalisierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes „Gate Eleven“ am Standort Fasanenweg 11 in Leinfelden-Echterdingen schaffen.
IV. Beteiligung der Öffentlichkeit – Organisatorische Hinweise
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Satzung der örtlichen Bauvorschriften, der Entwurf der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom
Montag, den 11.08.2025 bis Freitag, den 19.09.2025,– je einschließlich –
auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung – Bebauungsplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit“ veröffentlicht.
Zusätzlich werden die genannten Planunterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Rathaus Echterdingen, Planungsamt, Bernhäuser Straße 11, 1. Stock (Zugang zum Aufzug im rückwärtigen Bereich des Rathauses) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Plans besteht zu folgenden Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
V. Verfahrensrechtliche Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Anlagen
- Lageplan Aufstellungsbeschluss (PDF, 546,5 KB)
- Vorentwurf Bebauungsplan (PDF, 953,4 KB)
- Vorentwurf Textteil (PDF, 257,4 KB)
- Vorentwurf Begründung (PDF, 695,7 KB)
- Relevanzprüfung (PDF, 2,2 MB)
- Altlastenuntersuchung (PDF, 288,5 KB)
- Lageplan zum Aufstellungsbeschluss Gewerbegebiet Unteraichen 1. Teiländerung Fasanenweg 11 (PDF, 478,9 KB)
- Vorlage_Bebauungsplanverfahren (PDF, 106,1 KB)