Vormerkungen für Klein-, Kindergarten- und Schulkinder im Kindergarten- und Schuljahr 2024/2025

Wünschen Sie für Ihr Kind einen Kindergartenplatz, eine Betreuung außerhalb des Unterrichts für Ihr Schulkind, einen Kleinkindplatz in Tagespflege oder einer Tageseinrichtung im Kindergarten-/Schuljahr 2024/2025?

Dann lassen Sie Ihr Kind für den Besuch einer unserer Tageseinrichtungen für Kinder, Tagespflege oder Schülerbetreuungsgruppe für das Kindergartenjahr 2024/2025 vormerken. Sie müssen sich nicht in verschiedenen Tageseinrichtungen vormerken lassen, eine Meldung genügt.

Nähere Informationen zu Klein- und Kindergartenplätzen erhalten Sie bei
Frau Fischer, Telefon: 0711/1600-231, E-Mail: d.fischer@le-mail.de

Nähere Informationen zur Schulkindbetreuung erhalten Sie bei
Frau Becker, Telefon: 0711/1600-328, E-Mail: m.becker@le-mail.de

Die Vormerkung ist mit einem Formular der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen möglich, das Sie in allen Tageseinrichtungen, bei der Schulkindbetreuung und in den Rathäusern erhalten – oder sich hier herunterladen können:

Die Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars für Kindergarten-, Schul- oder Kleinkinder kann entweder in einer Tageseinrichtung für Kinder, bei der Schulkindbetreuung oder direkt beim Amt für Schulen, Jugend und Vereine, Neuer Markt 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen vorab an einer Kinderhausführung teilzunehmen und sich ein Bild von der Einrichtung und der Konzeption zu machen. Wenn Sie Interesse am Waldkindergarten Sperling e.V. oder am Waldorfkindergarten Leinfelden-Echterdingen e.V. haben, nehmen Sie bitte, zusätzlich zur Vormerkung, direkt Kontakt mit der Einrichtung auf.

Bitte geben Sie auf jeden Fall die von Ihnen benötigte Betreuungszeit sowie bei Kindergarten- und Kleinkindern zwei alternative Einrichtungen an. Wenn kein Platz im in den gewünschten Einrichtungen zur Verfügung steht, bieten wir Ihnen alternative Möglichkeiten an – unter Berücksichtigung der von Ihnen gewünschten Betreuungszeit.

Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung für Schulkinder nur in Verbindung mit einem Arbeitsnachweis des Arbeitgebers gültig ist.

zur Arbeitgeberbescheinigung (PDF, 43 KB)

Abgabeschluss der Vormerkung für Kleinkinder, Kindergarten- und Schulkinder für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2024/2025 ist der 15.2.2024.

Sie erhalten bis Mitte April 2024 von der Tageseinrichtung Bescheid, in der ein Platz für Ihr Kind zur Verfügung steht.

Für Kindergartenkinder …

… ist es erforderlich, dass alle Kinder, die bis 31.7.2025 das dritte Lebensjahr vollendet haben (geboren bis 31.07.2022) und den Kindergarten im Kindergartenjahr 2024/2025 besuchen wollen, vorgemerkt werden. Gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen werden die Plätze nach folgenden Kriterien vergeben:

  • Warteliste aus dem Vorjahr
  • Alter des Kindes
  • Bedarf der Öffnungszeit
  • soziale Dringlichkeit
  • Anschluss an Kleinkindbetreuung oder Kindertagespflege
  • Geschwisterkind in der Einrichtung (nach Verfügbarkeit)
  • Einzugsgebiet der Einrichtung

Bei Kleinkindern in Tagespflege und Tageseinrichtung …

… ist es erforderlich, dass alle Kinder, die bis 31.7.2025 einen Kleinkindplatz im Kindergartenjahr 2024/2025 in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nehmen wollen, vorgemerkt werden. Kinder unter einem Jahr werden nur in der Tagespflege betreut. Bitte geben Sie in jeden Fall die von Ihnen benötigte Öffnungszeit oder Betreuungszeit an. Die Plätze werden zentral im Amt für Schulen, Jugend und Vereine in Absprache mit den Einrichtungen und dem Tageselternverein vergeben. Es zählen folgende Kriterien:

  • Warteliste aus dem Vorjahr
  • Bedarf der Öffnungszeit
  • soziale Dringlichkeit
  • Geschwisterkind in der Einrichtung (nach Verfügbarkeit)
  • Einzugsgebiet der Einrichtung