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Klimaschutzziel – LE klimaneutral 2040

Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens auf kommunaler Ebene zu erreichen und in hinreichendem Maße zur Eindämmung des Klimawandels und zur Minderung seiner Folgen beitragen zu können, führt kein Weg an der Erreichung einer Klimaneutralität vorbei.

Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat am 13. Dezember 2022 einstimmig, dass Leinfelden-Echterdingen bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden soll. Verbunden mit diesem Beschluss wurde ein Grundlagenpapier (PDF, 71,3 KB) verabschiedet, das entsprechende Grundsätze und Handlungsleitlinien für verschiedene Klimaschutzbereiche enthält, die die Basis für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2040 sind.

Definition Klimaneutralität

Gemäß Artikel 4 des Pariser Klimaabkommens bedeutet Klimaneutralität, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als die Natur wieder aufnehmen kann (Netto-Null-Emissionen). Das heißt, dass …

  • Energie eingespart und die Energieeffizienz gesteigert werden muss,
  • fossile Energien durch erneuerbare Energien ersetzt werden müssen und
  • nicht vermeidbare Restemissionen durch negative Emissionen kompensiert werden müssen.
Säulendiagramm
Quelle: Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnologien e. V. (o. J.): Leitfaden – Sieben Schritte auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune, S. 4. Kassel.

Zielbegründung

Da das Drehen der erforderlichen Stellschrauben zur Erreichung der Klimaneutralität in Leinfelden-Echterdingen nicht einzig und allein in den Händen der Verwaltung und Stadtgesellschaft liegt, sondern auch in einem nicht unbedeutenden Maß durch die Klimapolitik und damit verbundene Gesetzgebung auf den übergeordneten Verwaltungsebenen (Land, Bund, Europäische Union) erfolgt, wird eine ambitionierte Zielsetzung im Einklang mit dem gesamtklimapolitischen Rahmen als realistisch umsetzbar angesehen.

Den Maßstab für die Zielsetzung Leinfelden-Echterdingens setzt hierbei das Land Baden-Württemberg, das mit der zweiten Novellierung des Klimaschutzgesetzes im Oktober 2021 den Anspruch erhebt, bis 2040 eine Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Damit strebt Baden-Württemberg auch eine frühere Erreichung der Klimaneutralität an als der Bund (2045) oder die Europäische Union (2050).

Grundsätze & Handlungsleitlinien

Damit Leinfelden-Echterdingen das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreicht, hat die Stadtverwaltung für insgesamt neun verschiedenen Klimaschutzbereiche Grundsätze und Handlungsleitlinien (PDF, 446,3 KB) erarbeitet und gemeinsam mit dem Klimaschutzziel vom Gemeinderat beschließen lassen. Diese sollen der Stadtverwaltung als Handbuch in der Umsetzung konkreter Klimaschutzprojekte dienen.

1. Stadt- & Landschaftsplanung

Die Stadt- und Landschaftsplanung bildet den konzeptionellen Rahmen für alle Maßnahmen des Klimaschutzes. Der Flächennutzungsplan stellt die Grundlage für die zukünftige Siedlungsentwicklung dar. Der Grundsatz der flächensparenden Entwicklung wird um eine klimagerechte Perspektive ergänzt. Die Transformation des Siedlungsbestandes im Bereich Gewerbe, Wohnen und öffentlicher Grünflächen sowie die qualifizierte und behutsame Neuentwicklung ergänzen sich. Projekte wie das KAEPSELE oder die RÖTLESÄCKER dienen der Stadt als Ideengeber für die gesamte Stadtentwicklung. Der Bebauungsplan konkretisiert die Maßnahmen des Klimaschutzes in Form von Festsetzungen rechtsverbindlich für entsprechende Teilbereich der Stadt. Die Stadt setzt unter anderem die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen (Versiegelung) oder die Gebäudeausrichtung zur Sicherstellung ausreichender Sonneneinstrahlung für PV-Anlagen fest. Auch werden regelmäßig Dach- und teils auch Fassadenbegrünungen festgesetzt (Retention). Im Bebauungsplan „Jakobsbrunnen“ wurde bspw. ein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz der Stadtwerke LE festgesetzt.

In der Landschafts- und Grünordnungsplanung wurden in der Vergangenheit bereits einige Maßnahmen zum Klimaschutz wie auch zur Klimaanpassung umgesetzt. Um die Gefahren von Starkregenereignissen abzuschätzen, betroffene Personen warnen zu können und Maßnahmen zu ergreifen, ließ die Stadtverwaltung bereits 2019 ein Starkregenrisikomanagement erarbeiten. Dieses ist auf der städtischen Homepage abrufbar und findet Anwendung in der Bauleitplanung. Auch dem Verlust an wertvollen Ackerböden durch Wassererosion kann so entgegengewirkt werden. Eine weitere Maßnahme zum Schutz und Erhalt des Filderbodens ist das bereits umgesetzte Bodenmanagement. Der Bodenaushub wird dabei einer Weiterverwendung und Wiederaufbringung auf Ackerböden mit schlechterer Qualität zugeführt. Dem Problem des zeitweilen „Zuviel an Wasser“ und andererseits dem „Mangel an Wasser“ wurde ebenfalls begegnet. Durch den Einbau von Rigolen konnte der Abfluss gedrosselt werden. Zisternen bieten die Möglichkeit der Wasserspeicherung und Verwendung des Wassers zu gegebener Zeit. Maßnahmen wie die bereits durchgeführten Renaturierungen von Fließgewässern, tragen zur Wasserrückhaltung und Verbesserung der Gewässerökologie bei. Bei Neuausweisung von Baugebieten findet der natürliche Rückhalt und die Verbesserung der Grundwasserneubildung besondere Anwendung.

Auch der Schutz, Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt wurde bereits intensiv durch entsprechende Maßnahmen angegangen. So wurden zum Beispiel monotone und pflegeintensive Bepflanzungen von Grünflächen in eine artenreiche Bepflanzung umgewandelt. Für Baumpflanzungen in Straßenzügen sind klimaresiliente Arten ausgewählt worden, wobei auch die Beschattung der versiegelten Fläche eine wichtige Rolle spielt. Für Tier- und Pflanzenarten der bedrohten Liste wurden Biotope und Lebensräume angelegt. Vielfache Förderprogramme des Lebensraumes der Streuobstwiesen rund um LE ermöglichen den Erhalt desselben und dessen unersetzlichen Landschaftsbildes, was diese Gebiete für die Erholung attraktiv macht und zur Identifikation mit dem Wohn- und Lebensumfeld beiträgt.

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Bei der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes werden – gemäß der regionalplanerischen Vorgaben sowie der ermittelten Potentiale aus der Kommunalen Wärmeplanung – Flächen für die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ausgewiesen.
  • Neue Wohn- und Gewerbegebiete werden künftig nach dem KAEPSELE-Prinzip geplant und ausgewiesen. Dies beinhaltet, das Ziele einer verdichteten Bauweise mit optimierter Freiflächengestaltung, nachhaltigen und recyclinggerechte Bauweisen sowie emissionsfreier Betrieb durch erneuerbare Energien umgesetzt werden.
  • Auch bei der Vergabe städtischer Grundstücke sollte im Rahmen städtebaulicher Verträge das KAEPSELE-Prinzip unter Abwägung mit sozialen Aspekten als Leitlinie vorgegeben werden.
  • Es erfolgt eine stärkere Berücksichtigung der Bestandsquartiere durch die Ausweisung sowie Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen. Dies fördert zugleich die Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung und reduziert den Flächenverbrauch.
  • Generell soll der bauliche Bestand und dessen Erhalt mehr in den Fokus gerückt werden und die in den Baumaterialien enthaltenen grauen Emissionen bei Abriss-Entscheidungen stärker ins Gewicht fallen.
  • Gemäß dem Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) wird ein lokaler Stoffkreislauf etabliert, um Baumaterialien nach ihrer Nutzung einer neuen Nutzung zuzuführen (Recycling), ohne diese als Abfall auf Deponien entsorgen zu müssen. Hierfür werden Flächen für die Zwischenlagerung ausgewiesen.
  • Das Stadtgrün soll erhalten, erweitert und weiter verknüpft werden. Dies bedeutet u. a. mehr Grünanlagen, mehr Bäume, mehr Dach- und Fassadenbegrünungen. Ziele sind die CO2-Bindung, Verbesserung des Mikroklimas sowie Verschattung von Straßen und Plätzen. Verwendet werden klimaresiliente Pflanzen mit kurzen Transportwegen.
  • Gleichzeitig wird die Versiegelung von Flächen auf ein Minimum reduziert und an anderer Stelle werden Flächen entsiegelt. Durch die Verwendung offenporiger Beläge wird die Versickerung ermöglicht und durch die Verwendung heller Oberflächenbeläge eine starke Aufheizung verhindert.
  • Das Element Wasser wird in der Freiraumplanung künftig stärker berücksichtigt. Durch das Anlegen von Wasserflächen, Zisternen u. ä. wird Regenwasser aufgestaut, der Grundwasserneubildung zugeführt oder für die Bewässerung städtischer Grünanlagen verwendet. Intelligente Bewässerungssysteme sollen zum Einsatz kommen. Das Schwammstadt-Prinzip soll Anwendung finden. Durch die Anlage von Rigolen wird Regenwasser zurückgehalten und gedrosselt an die Vorflut abgegeben. Für die Bevölkerung und zur Dämpfung von Hitze sollen Trinkbrunnen und Sprühnebelsysteme im Stadtgebiet errichtet werden.
  • Erkenntnisse aus dem Starkregenrisikomanagement finden künftig Berücksichtigung in der Bauleitplanung und der Genehmigung privater Bauvorhaben. Ein geregelter Abfluss des Starkregens muss gewährleistet sein, um Überflutungsschäden zu verhindern oder wenigstens zu reduzieren. Die laufende und zukünftige Siedlungsentwicklung wird am schienengebundenen ÖPNV ausgerichtet.
  • Die laufende und zukünftige Siedlungsentwicklung wird am schienengebundenen ÖPNV ausgerichtet.

2. Städtische Gebäude

In den vergangenen Jahren wurden bereits viele klimaschutzrelevanten Maßnahmen im Bereich des städtischen Gebäudebestandes durchgeführt.

Bezogen auf die öffentlichen Einrichtungen wurden bspw. zahlreiche Dachbegrünungen auf Neu- (z. B. Stadtwerke) und Bestandsgebäuden (z. B. Ludwig-Uhland-Schule) realisiert. Des Weiteren werden bereits auf allen sanierten Dächern gemeinsam mit den Stadtwerken PV-Anlagen errichtet, sofern dies statisch möglich ist (z. B. Ludwig-Uhland-Schule und Schönbuchschule). Bei Neu-bauten werden PV-Anlagen ohnehin vorgesehen (z. B. Feuerwehrneubau in Stetten sowie Kita und Jugendhaus Schelmenäcker). Auch nachhaltige Holzbau- bzw. Holzhybridbauweisen fanden bereits Anwendung (z. B. Sternkinderhaus sowie Kinder- und Familienzentrum Schönbuch). Das letztgenannte wurde darüber hinaus in Passivhausbauweise errichtet. Auch im Bestand werden, sofern es sich darstellen lässt, bereits höhere Anforderungen an den Bestand als vom Gesetzgeber vorgegeben realisiert. Als Beispiel sind hier die Sanierung der Schönbuchschule (KfW 70) und die Planung für die Stöckwiesenstraße zu nennen. Grundsätzlich wird im Vorfeld einer Entscheidung zu Sanierung oder Abbruch eine Untersuchung des Bestandes durchgeführt und geprüft, welche Teilbereiche ggf. erhaltenswert wären (z. B. Sportzentrum Leinfelden). Auch werden künftig Heizsysteme zusammenhängender Gebiete und Gebäude in enger Absprache mit den Stadtwerken geplant, wie bereits in der Vergangenheit bei der Holzhackschnitzelanlage im PMHG.

Im Bereich der Wohngebäude wurde unter anderem bereits im Jahr 2008 in einem Wohngebäude in Stetten mit 12 Wohnungen sowie in einem Wohngebäude in Musberg mit acht Wohnungen eine Pelletheizung eingebaut sowie eine Fassaden- und Dachdämmung ausgeführt. Das zuletzt neu erbaute Wohngebäude in der Stuttgarter Straße 91 mit 12 Wohnungen erfüllt den Energiestandard der bei Planung und Bau gültigen Energieeinsparverordnung EnEV sowie des EEWärmeG.

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Die nachhaltige Gestaltung von Neubauten gilt als Grundsatz. Hierzu zählt die Verwendung nachhaltiger und nachwachsender Rohstoffe (bspw. Holz), Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs, Reduzierung der über den gesamten Lebenszyklus summierten Gebäudekosten sowie die Schaffung behaglicher Nutzungsbedingungen.
  • Für den Neubau städtischer Gebäude wird zukünftig – in Abhängigkeit des jeweiligen Gebäudetypus – der Passivhaus-Standard angestrebt.
  • Auf allen Neubauten werden Photovoltaik-Anlagen errichtet.
  • Bei umfassenden Sanierungen im Bestand wird mindestens der energetische Effizenzhaus-Standard 55 angestrebt.
  • Bei künftigen Heizungssanierungen wird – soweit wie möglich – auf erneuerbare Energien zurückgegriffen.
  • Im Zuge von Komplettsanierungen werden 100 % erneuerbare Energien angestrebt.
  • Auf allen Bestandsgebäuden mit geeigneten Dächern werden Photovoltaik-Anlagen errichtet, sofern dies bautechnisch (statisch) möglich ist.
  • Generell wird geprüft, ob sich Sanierung oder Neubau hinsichtlich des klimatischen und wirtschaftlichen Nutzens als effizienter erweist.
  • Es wird möglichst auf Sandwich-Konstruktionen verzichtet, um eine sortenreine Trennung und damit Wiederverwertbarkeit des Materialeinsatzes zu gewährleisten. Eine Erweiterung durch die Schaffung einer Datenbasis der zur Verwendung kommenden Materialien kann angedacht werden.
  • Low-Tech-Lösungen sollen gegenüber aufwändigen baulichen und technischen Installationen bevorzugt werden.
  • Bei größeren und technisch aufwendigen Projekten sollen frühzeitig Klimaschutzingenieure als unabhängige Fachplaner eingebunden werden (z. B. Hallenbad Leinfelden).
  • Im Zuge der Wohnraumoffensive LE 2022-2032 soll der aktuelle Wohnraumbestand saniert, modernisiert und erweitert werden. Um dabei die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz bis 2040 erfüllen zu können, wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese enthält im Ergebnis einen Sanierungs- und Neubaufahrplan sowie damit verbunden technische, energetische und allgemeine Handlungsempfehlungen.

3. Wärme

Bereits in den 1980er- und 90er-Jahren hat die Stadt LE begonnen, Wärmequartiere zu entwickeln und zu betreiben. So wurde das Hallenbad Leinfelden gemeinsam mit der Ludwig-Uhland-Schule schon früh über eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit Wärme versorgt. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zeichnen sich dadurch aus, dass nicht nur Wärme, sondern auch Strom dezentral erzeugt und mit geringen Verlusten zum Verbraucher gebracht werden können. So wird der eingesetzte Brennstoff mit deutlich höherem Wirkungsgrad genutzt. Das Quartier „in den Gärtlesäckern“ wurde in den 90er Jahren mit einer zentralen Wärmeversorgungsanlage entwickelt. Dieses hat unter anderem den Vorteil, dass mit einer Heizungsanlage für mehrere angeschlossene Häuser zukünftige technologische Änderungen und Verbesserungen einfacher durchgeführt werden können. Um das Jahr 2007 ergab sich für dieses Quartier die Möglichkeit, eine Biogasanlage in das Netz einzubinden und somit Wärme (und Strom) aus nachwachsenden Rohstoffen klimaneutral zu erzeugen. Im weiteren Verlauf wurde das Quartier „Gartenstadt am Ziegelrain“ entwickelt und ebenfalls an die Biogasanlage angeschossen. Mit dem Standort der Biogasanlage ist weiteres Entwicklungspotential zur klimaneutralen Wärmeversorgung in LE vorhanden.

Kommunen wie LE, welche frühzeitig Nahwärmenetze aufgebaut haben, besitzen nun eine gute Ausgangsposition, wenn es darum geht, weite Teile der Stadt klimafreundlich mit Wärme zu versorgen. Die Stadtwerke haben kontinuierlich Nahwärmenetze entwickelt. Erfolge in jüngerer Zeit waren die Gebiete Jakobsbrunnen und Schelmenäcker. Weitere Anlagen wie Otto-Hahn-Weg 43-56 und das Gewerbeobjekt Vision One gelten dabei als Contractingprojekte, wobei auch hier Kraft-Wärme-Kopplungsanlage von den Stadtwerken betrieben werden.

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Der Aufbau von Nahwärmenetzen wird sowohl im Rahmen von Neubaugebieten als auch in geeigneten Bestandsgebieten angestrebt.
  • Neue Nahwärmenetze werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten klimaneutral betrieben.
  • Die Bestandsnahwärmequartiere der Stadtwerke werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten sukzessive auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung umgerüstet.
  • Im Zuge des Ausbaus der städtischen Infrastruktur wird ein Anschluss von Bestandswohngebieten an bestehende Wärmenetze geprüft.
  • Die Bedeutung von Wärmespeichern soll, ebenso wie die Standortfrage neuer Energiezentralen, in den städtischen Planungsprozessen frühzeitig Berücksichtigung finden (bspw. Erdwärmesonden in städtischen Grünanlagen).
  • Flächen zur Nutzung von innovativen Konzepten zur regenerativen Wärmeerzeugung sollen identifiziert, gesichert und geeignete Kooperationsmodelle entwickelt werden.
  • Der Standort der Biogasanlage soll erhalten und im Sinne einer klimaneutralen Energiezentrale der Stadtwerke für die Versorgung der angrenzenden bestehenden und zukünftig möglichen Wärmequartiere ausgebaut und erweitert werden.

4. Strom

Seit dem Jahr 2006 investieren die Stadt und Stadtwerke in den Bau und Betrieb von PV-Anlagen. Inklusive dem Neubau der Stadtwerke sind derzeit sieben PV-Anlagen in Betrieb. Zusätzlich stellt die Stadt die Dachfläche des Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasiums der LE Solar e. V. zum Betrieb einer PV-Anlage zur Verfügung. Der PV-Ausbau in all seinen Erscheinungsformen auf kommunalen sowie Gewerbedächern, in Form von Flächen- oder auch als Agri-PV-Anlagen, als Fassadenanlagen oder als vertikale Anlagen (bspw. an Lärmschutzanlagen) wird zu einer zentralen Säule des Klimaschutzes in LE ausgebaut. So werden im Jahr 2022 drei weitere PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden mit einer Leistung von insgesamt weit mehr als 100 kWp von den Stadtwerken in Betrieb genommen.

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Da die Sonnenenergie die einzige Möglichkeit zur Erzeugung erneuerbaren Stroms in LE darstellt, sollen alle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Photovoltaikausbaus im Rahmen einer PV-Offensive ausgeschöpft werden.
  • Der Ausbau von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden wird forciert. Die Stadtwerke übernehmen den Betrieb und das Monitoring.
  • Der Ausbau von PV-Anlagen auf privaten und gewerblichen Gebäuden wird vorangetrieben. Auf privaten Dächern bspw. unterstützt durch ein städtisches Förderprogramm und auf Gewerbedächern durch die Entwicklung entsprechender Geschäftsmodelle seitens der Stadtwerke.
  • Der Ausbau von Freiflächen-PV-Anlagen wird angegangen. Hierzu wird im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans eine umfassende Potentialkarte erstellt, nach welcher prioritär Flächen beplant werden. Mit eingeschlossen sind hierbei auch alle sonstigen PV-Anwendungsmöglichkeiten wie Radweg- und Parkplatzüberdachungen, vertikal installierte bifazialen Modulen als Lärmschutzwände, Agri-PV, etc.
  • PV-getriebenen Energienetze in zukünftigen Neubauquartieren (Speicher, Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur etc.) mit dem Fokus integriertes Energiemanagement (in Kooperation) werden geprüft und entwickelt.
  • Mieterstromkonzepte werden entwickelt.
  • Bürgerbeteiligungsmodelle (Solar-, Windparks etc.) werden geprüft und entwickelt.
  • Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wird weiter forciert, ebenso bei Signalanlagen.

5. Mobilität

Im Jahr 2017 wurde das Mobilitätskonzept LE im Gemeinderat beschlossen. Bereits im Frühjahr 2014 hat sich die Stadt gemeinsam mit Experten, Politik und Bürgerschaft auf den Weg gemacht, die großen Herausforderungen des hohen Verkehrsaufkommens und der damit einhergehenden starken Belastung für die Bevölkerung anzugehen und Lösungen zu entwickeln. Es wurde ein maßgeschneidertes Mobilitätskonzept für die Stadt entwickelt, ein Leitbild formuliert sowie quantitative Zielmarken für die Reduzierung des Individualverkehrs und die Stärkung des Umweltverbundes gesetzt, welche der Stadt seit nunmehr fünf Jahren die Richtung weisen. Das Mobilitätskonzept ist in neun Handlungsfelder aufgeteilt. Die Maßnahmen wurden priorisiert und zeitlich für die Realisierung eingeordnet.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist in vollem Gange. Beispielsweise wurde der Bau von Mobilitätspunkten vorangetrieben, das Parkraummanagement eingeführt, die Optimierung des Buslinienbündels realisiert, die Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 fertiggestellt, das Fahrradsystem RegioRadStuttgart etabliert und erweitert sowie die optimierte Stadteinfahrt Echterdingen Nord fertiggestellt. 

Aufgrund der Dynamik der Mobilitätsthemen, insbesondere auch in Hinblick auf die klimatischen Auswirkungen wird das Mobilitätskonzept angepasst und weiterentwickelt, wodurch neue Maß-nahmen hinzukommen und bereits bestehende neu bewertet werden.

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖPNV) werden als attraktive Alternative weiterentwickelt und deren Nutzung weiter vereinfacht (bspw. Barrierefreiheit, Busbevorrechtigung etc.).
  • Das Radverkehrsnetz wird auf Grundlage des kürzlich beschlossenen Radverkehrsprogramms weiter ausgebaut und dadurch durchgängiger und attraktiver gemacht. Der Radverkehrsanteil wird gesteigert.
  • Der motorisierte Individualverkehr (MIV) soll reduziert und der Verkehrsfluss verbessert werden.
  • Die Mobilität zu Fuß als gesündeste und umweltfreundlichste Form der Fortbewegung wird gestärkt. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Sicherheit, Barrierefreiheit und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum gelegt.
  • Der individual motorisierte Pendlerverkehr soll ebenfalls reduziert werden. Die Bedeutung des betrieblichen Mobilitätsmanagements rückt in den Vordergrund. Wohnen und Arbeiten in LE soll langfristig ermöglicht werden.
  • Die gewerblichen Verkehre werden gezielt gelenkt und gesteuert und somit verflüssigt.
  • Zur Verbesserung der Intermodalität und Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel wird das Netz an Mobilitätspunkten im Stadtgebiet weiter ausgebaut.
  • Rad- und ÖPNV-Querverbindungen auf der Filderebene, nach Esslingen, Nürtingen, Waldenbuch und Böblingen werden weiter verbessert, um die Mobilität in der Region zu stärken. Durch regional abgestimmte Verkehrssteuerung profitiert auch der motorisierte Individualverkehr.
  • Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen umfassende Mobilitätsinformationen über Angebote innerhalb der Stadt die Bürgerschaft zum Umstieg auf den Umweltverbund motivieren.

6. Forst

Bislang wird im Rahmen einer nachhaltigen Planung nachhaltiges und wertvolles Holz produziert und zur Verfügung gestellt. Insbesondere die stoffliche Nutzung des Holzes (z. B. als Möbel, im Dachstuhlbau) spielt durch die langfristige Bindung von CO2 eine große Rolle für den Klimaschutz. Auch bisher wurden Mischwälder vor allem durch die Nutzung vorhandener Naturverjüngung aufgebaut.

Die Pflanzung von standortsgerechten Baumarten erfolgte dort, wo der Wald innerhalb kurzer Zeit massive Verluste durch Schädlinge oder extreme Wetterereignisse erlitt. Durch die Anpassung von Wildbeständen wirkt die Jagd der Entmischung von Baumarten in der Verjüngung entgegen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mehr als 120 neue Teiche für Amphibien sowie zur Wasserrückhaltung wurden seit 2019 angelegt.

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Gemäß der Eigentümerzielsetzung im Rahmen der Forsteinrichtungserneuerung für den Zeitraum 2023-2032 (2022) werden auch künftig die klimaschutzrelevanten Funktionen des Waldes erhalten und weiter gefördert (u. a. Retention von Niederschlagswasser, Luftreinhaltung, Produktion von nachhaltigem sowie wertvollem Holz oder der Erhalt alter eichenbetonter Laubholz- und Kieferbestände).
  • Bei Zielkonflikten wird nach Möglichkeit dem Erhalt und der Pflege des Ökosystems Vorrang vor anderen Belangen gegeben.
  • Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist die dauerhafte Sicherung von Mischwäldern mit standortangepassten und vitalen Bäumen in einer möglichst hohen Stabilität und Qualität das Ziel. In Verjüngungsbeständen sollen vorrangig standortangepasste, natürlich angesamte Baumarten übernommen werden. Eine Ergänzung soll im Rahmen der Zertifizierungsvorgaben bei Bedarf durch seltene einheimische Baumarten (bspw. Elsbeere, Speierling, Feldahorn) oder bekannte und bewährte fremdländische Baumarten (z. B. Douglasie, Roteiche) erfolgen. Es sollen standortangepasste Nadelbaumarten zum Erhalt des Nadelbaumanteils angepflanzt werden.
  • Die Möglichkeiten einer aktiven Waldpädagogik sollen geprüft und auch über das bestehende Angebot des Forstamtes hinaus weiter ausgebaut werden.

7. Beschaffung

Die Beschaffungen der Stadtverwaltung wurden in den vergangenen Jahren bereits kontinuierlich auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. So wurden etwa bei der Ausschreibung des Rahmenvertrages zur Belieferung mit Büromaterial zusätzlich zum Preis auch die Transportwege und das Vorhandensein von Umweltsiegeln als Wertungskriterien mit einbezogen. Bei der Ausschreibung zur Belieferung mit Tinten und Tonern wurde großen Wert auf Refill-Artikel gelegt. Die ausschließliche Verwendung von Recyclingpapier regelt eine bestehende Dienstanweisung

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Die Bestrebungen, die Beschaffungen der Stadtverwaltung noch klimafreundlicher zu gestalten, werden vorangetrieben. So werden bis 2024, unter Einbeziehung von Amt 10 und der Zentralen Vergabestelle, die derzeitigen Beschaffungsrichtlinien überarbeitet. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf eine mögliche Gewichtung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien gegenüber dem Preis gelegt werden. Da die nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu beschaffenden Artikel und Dienstleistungen eine große Bandbreite abdecken wird dabei vermutlich nach Artikelgruppen unterschieden werden müssen.

8. Ernährung

Im Herbst 2021 wurde gemeinsam mit Eltern, Erziehern, Stadträten und einer Ökotrophologin ein Verpflegungskonzept erarbeitet, welches auf eine gesunde, ausgewogene und nachhaltige Ernährung in den Kitas und der Schulkindbetreuung abzielt. Der Vertrag läuft zunächst für vier Jahre mit anschließender Verlängerungsoption.

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Dieser Weg der gesunden, ausgewogenen und nachhaltigen Ernährung im Bereich der Kitas und Schulkindbetreuung wird auch künftig weiterverfolgt.

9. Öffentlichkeitsarbeit

In den vergangenen Jahren wurden viele verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit rund um den Klimaschutz in LE ins Leben gerufen. Fest in die Öffentlichkeitsarbeit integriert ist unter anderem der seit einigen Jahren stattfindende Energiewendetag. Über die aktuellen Themen im Zuge der Energiekrise informieren die Stadtwerke zudem im Amtsblatt. Weiterhin zu erwähnen ist das Stadtradeln als Kampagne des Netzwerkes Klima-Bündnis. Dieses Jahr hat LE bereits zum siebten Mal teilgenommen.

Ebenfalls zu nennen sind die jährlichen Veranstaltungen im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche (bspw. dieses Jahr am Mobilitätspunkt an der Stadionstraße). Auch andere geschaffene Mobilitätsangebote werden öffentlichkeitswirksam beworben. Ferner wird auch das bürgerschaftliches Engagement gefördert. Hierzu fand erst im Herbst diesen Jahres ein Bürgerdialog statt.

Grundsätze & Handlungsleitlinien

  • Die Öffentlichkeitsarbeit seitens der Stadt in Sachen Klimaschutz wird weiter ausgebaut. Hierzu zählen Kampagnen, Veranstaltungen, Workshops sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Auch der Webauftritt zum Klimaschutz in LE soll ausgebaut werden.