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Eingeschränkte Öffnungszeiten

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich macht. Diese Änderung gilt seit dem 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.

Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Notfallpraxis erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. 

Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.