Bauturbo gestartet: So soll der Wohnungsbau jetzt auch in LE schneller gehen
Um den stockenden Wohnungsbau anzukurbeln, hat der Bund das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ verabschiedet. Seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft, gibt der sogenannte „Bauturbo“ Kommunen neue Spielräume, um Projekte im Innenbereich zügiger zu genehmigen.
Kern des Gesetzes ist mehr Flexibilität: Städte können künftig in bestimmten Fällen von bestehenden Bebauungsplänen oder dem bisherigen Einfügungsgebot abweichen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Voraussetzung bleibt jedoch die ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Gemeinde. Damit liegt die Entscheidung weiterhin vor Ort – und muss sich an städtebaulichen Zielen sowie an öffentlichen und nachbarschaftlichen Interessen messen lassen. Teile der Regelung sind zunächst bis Ende 2030 befristet.
Schnellere Verfahren, klare Regeln
Um Genehmigungen zu beschleunigen, wurde die Zuständigkeit für entsprechende Entscheidungen auf den Oberbürgermeister und die Verwaltung übertragen. Einzelentscheidungen im Gemeinderat sind damit nicht mehr in jedem Fall nötig. Ziel ist es auch, Fristüberschreitungen zu vermeiden, durch die Bauanträge automatisch als genehmigt gelten könnten.
Gleichzeitig setzt die Stadt klare Grenzen: Im Außenbereich soll der „Bauturbo“ grundsätzlich nicht greifen. Projekte müssen sich in die geplante Stadtentwicklung einfügen und rechtliche Vorgaben einhalten. Andernfalls bleibt der Gemeinderat entscheidungsbefugt.
Politik bleibt eingebunden
Wichtige Vorhaben werden weiterhin den politischen Gremien vorgestellt. Zudem dokumentiert die Verwaltung alle Ausnahmen und überprüft die Leitlinien regelmäßig. So soll mehr Wohnraum entstehen, ohne Abstriche bei der Qualität der Stadtentwicklung zu machen.

