Kein Müll an Altglascontainern abstellen – Ablagerungen verboten!
In den vergangenen Wochen sind bei der Stadt vermehrt Beschwerden über starke Vermüllungen an Altglascontainer-Standorten eingegangen. Besonders betroffen ist der Standort „Höfer Äcker“ in Stetten (großes Foto).
Die illegalen Müllablagerungen führen nicht nur zu einem unschönen Stadtbild, sondern begünstigen auch das Auftreten von Ratten und anderen Schädlingen.
Die Standorte der Altglascontainer werden im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) regelmäßig gereinigt. Trotz turnusmäßiger Reinigungen können die zunehmenden wilden Müllablagerungen rund um die Altglascontainer aber nicht gänzlich verhindert werden.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Abfällen jeglicher Art – insbesondere von Sperrmüll, Elektrogeräten, Möbeln oder Hausmüll – an Altglascontainern verboten ist. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Sperrmüll ist ordnungsgemäß über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen (AWB) zu entsorgen – entweder durch angemeldete Abholung oder durch Anlieferung an einer Entsorgungsstation. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AWB.
Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, um die Container-Standorte sauber zu halten und Umwelt- sowie Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

