Moschee-Gelände in Oberaichen: Gemeinderat beschließt Konzeptvergabe

Für das städtische Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße 1 in Oberaichen wurde im Jahr 2014 ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, um darauf eine Moschee mit Kulturhaus in Erbbaurecht errichten zu können. 

Ein graues Gebäude mit großen länglichen Fenstern
Foto: Bergmann

Das geplante Gebäude konnte vom Erbbaurechtsnehmer nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist fertiggestellt werden, sodass die Stadt Leinfelden-Echterdingen als Grundstückseigentümerin rechtmäßig den Heimfall ausgeübt hat. Das Erbbaurecht an dem Grundstück wurde in der Folge auf die Stadt Leinfelden-Echterdingen zurückübertragen. Dadurch ist die Stadt nicht nur Eigentümerin des Grundstücks, sondern auch des darauf errichteten und nur zum Teil fertiggestellten Bauwerks geworden. 

Konzeptvergabe geplant

Die Stadt bereitet nun die Vergabe des Grundstücks im Rahmen einer Konzeptvergabe im sogenannten 2-Umschlag-Verfahren vor. Dabei wird die Bewertung des Konzepts strikt vom Kaufpreis getrennt. Das Verhältnis beträgt 70 Prozent für die Konzeptqualität und 30 Prozent für das Kaufpreisangebot. Ziel ist es, hochwertige, wirtschaftlich tragfähige und zeitnah realisierbare Projekte zu gewinnen – ohne einen reinen Preiswettbewerb in den Vordergrund zu stellen.

Der Verkehrswert des Grundstücks liegt bei 1,5 Mio. Euro und dient als unverbindliche Orientierung für die Bieter. Neben dem klassischen Grundstückskauf ist auch ein Angebot für ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 60 Jahren möglich. Diese Variante kann für Investoren finanziell attraktiv sein, da die anfänglichen Kosten für Grunderwerb und Finanzierung entfallen. Der Kaufpreis würde über den Erbbauzins über die gesamte Laufzeit verteilt. 

Die Stadt verzichtet bewusst auf umfassende Mindestanforderungen, um Raum für kreative und marktfähige Ideen zu lassen. Eine Nutzung für kirchliche oder religiöse Zwecke wird ausgeschlossen.

Zügiger Weiterverkauf als Ziel

Vorrangiges Ziel ist – auch nach dem in der Sitzung des Gemeinderats am Dienstag gefassten mehrheitlichen Beschlusses durch den Gemeinderat – der zügige Weiterverkauf des Grundstücks inklusive Abbruch des bestehenden Gebäudes und anschließender Neubebauung oder eines möglichen Umbaus.