Gehölzschonzeit: Schnittverbot ab 1. März
Vom 1. März bis zum 30. September gilt erneut die gesetzlich festgeschriebene Gehölzschonzeit.
In diesem Zeitraum ist es untersagt, Hecken, Gebüsche, sonstige Gehölze, Röhrichte sowie Bäume außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Flächen zu schneiden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen.
