Gehwege frei halten: Warum schon kurzes Parken gefährlich sein kann

Gehwege sind wichtige Verkehrsflächen für alle, die zu Fuß unterwegs sind. Wird ein Gehweg durch ein parkendes Fahrzeug blockiert, kann das schnell zu gefährlichen Situationen führen.

Foto: Ein schwarzes Auto steht am Straßenrand (zum Teil auf dem Gehweg) geparkt.
Foto: sunakri/Adobe Stock

Besonders betroffen sind Kinder, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen: Sie müssen dann oft auf die Fahrbahn ausweichen. Damit geraten gerade die besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Ein bewusster Blick beim Parken kann solche Situationen verhindern. Fahrzeuge müssen so abgestellt werden, dass Gehwege jederzeit frei bleiben. Schon kurzes Gehwegparken kann die Sicherheit anderer erheblich beeinträchtigen.

Um das Bewusstsein zu schärfen, werden zusammen mit Strafzetteln künftig auch Sensibilisierungspostkarten verteilt.

Welche Strafen drohen bei Gehwegverstößen?

Bei Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst oder die Landespolizei werden Parkverstöße in der Regel wie folgt geahndet:

  • Parken auf dem Gehweg ohne Erlaubnis: 55 Euro
  • Parken auf dem Gehweg mit Behinderung anderer: 70 Euro + 1 Punkt
  • Parken mit Gefährdung oder Unfallfolge: 80 bis 100 Euro + 1 Punkt

In bestimmten Fällen kann zudem das Abschleppen des Fahrzeugs erfolgen. Grundsätzlich gilt: Das Parken auf dem Gehweg ist in Deutschland verboten, sofern es nicht ausdrücklich durch ein Verkehrszeichen erlaubt ist (§ 12 StVO).