Repräsentative Wahlstatistik

In Leinfelden-Echterdingen wurden von der Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt die Wahlbezirke 110-09 (Kinderhaus Gärtlesäcker) und 310-23 (Stadtarchiv) zum Stichprobenwahlbezirk bestimmt. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wahlstatistikgesetz geregelt.

Die Wähler und Wählerinnen der Stichprobenwahlbezirke erhalten im Wahllokal amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Alter. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik (PDF, 86,9 KB).